Laut neuer Rahmenordnung der Bischofskonferenz bleiben öffentliche Gottesdienste weiter ausgesetzt und Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet - Gottesdienste im kleinsten Kreis mit maximal zehn Personen zulässig
Vereinbarung mit allen 16 Religionsgesellschaften in Absprache mit Kultusministerin Raab bis zum Ende der ersten Februarwoche verlängert - Regelung erfolgt analog zum derzeit geltenden Lockdown
Offizielle Statistik 2019 der Österreichischen Bischofskonferenz veröffentlicht: Weiterhin dichtes Netz an Pfarren und Seelsorgestellen mit vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern
Laut neuer Rahmenordnung der Bischofskonferenz bleiben Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, Gottesdienste im kleinsten Kreis mit maximal zehn Personen zulässig - Erzbischof Lackner: Im Lockdown die Hoffnung durch das Gebet stärken
Neue Rahmenordnung gilt von 28. Dezember bis 17. Jänner 2021 - Kirchen bleiben für das persönliche Gebet geöffnet, Gottesdienste im kleinsten Kreis mit maximal zehn Personen zulässig
Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene