Neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz ermöglicht ab 7. Februar wieder allgemein zugängliche Gottesdienste mit erhöhten Schutzmaßnahmen - Taufen im kleinsten Kreis wieder möglich
Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens: "Ausschließliche Fokussierung auf Religion ist unzulässig" - Neuer Tatbestand der "religiös motivierten extremistischen Verbindung" ohne Mehrwert gegenüber bisherigem Strafgesetz
Neue Vereinbarung zwischen Kultusministerium, Kirchen und Religionsgemeinschaften legt für Gottesdienste ab kommendem Sonntag Mindestabstand von 2 Metern und verpflichtende FFP2-Maske fest
Vorsitzender der Bischofskonferenz: "Die erschütternden Bilder von der Abschiebung zeigen auf eindrückliche Weise, dass eine Versachlichung des Instruments des humanitären Bleiberechts dringend notwendig ist"
Laut neuer Rahmenordnung der Bischofskonferenz bleiben öffentliche Gottesdienste weiter ausgesetzt und Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet - Gottesdienste im kleinsten Kreis mit maximal zehn Personen zulässig
Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene