Das Generalsekretariat wird vom Generalsekretär der Bischofskonferenz, der von der Vollversammlung für sechs Jahre gewählt wird, geleitet. Der Generalsekretär nimmt an den Sitzungen der Vollversammlungen teil und führt das Protokoll. Seit 1. März 2011 ist DDr. Peter Schipka Generalsekretär der Bischofskonferenz.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Generalsekretariates zählen die Vorbereitung der Vollversammlung sowie die daraus resultierende Nacharbeit. Es pflegt die Beziehungen zu den zuständigen kirchlichen und staatlichen Stellen und besorgt den nötigen Schriftverkehr. Daneben steht es in ständigem Kontakt mit den der Bischofskonferenz zugeordneten Einrichtungen und Institutionen und nimmt gegebenenfalls die Diensthoheit wahr. Das Generalsekretariat ist in seinen Tätigkeiten an die Weisungen des Vorsitzenden gebunden. Es handelt im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen bischöflichen Referenten.
Zusatzinformationen:
Pressekonferenz zur Herbstvollversammlung 2020
Pressekonferenz mit Erzbischof Franz Lackner am 13. November 2020