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Österreichs Bischöfe warnen vor den Folgen des assistierten Suizids

Erklärung zum Abschluss der Bischofskonferenz-Vollversammlung: Erfahrung aus anderen Ländern zeigt, dass aus Ausnahmefall innerhalb kürzester Zeit gesellschaftlich akzeptierte Normalität und aus Straffreiheit einklagbares Anspruchsrecht wird - Bischöfe sehen im Entwurf zum Sterbeverfügungsgesetz gravierende Mängel

 

 

Österreichs Bischöfe sehen mit großer Sorge, dass künftig auch in Österreich assistierte Suizid - unter bestimmten Voraussetzungen - möglich ist. Sie warnen in einer Erklärung zum Abschluss der Herbstvollversammlung in Wien vor den Folgen dieser Entwicklung. Zugleich weisen sie darin auf gravierende Mängel hin, die der aktuelle Entwurf zum Sterbeverfügungsgesetz enthält, mit dem Missbrauch verhindert werden soll. Die Bischöfe fordern zudem einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung und die zeitnahe Sicherstellung der dafür nötigen Finanzmittel. Weiters sprechen sie sich für ein verfassungsrechtliches Verbot der "Tötung auf Verlangen" ein.

 

In allen Ländern, die eine Beihilfe zur Selbsttötung straffrei gestellt haben, zeige sich dieselbe besorgniserregende Entwicklung, halten die Bischöfe in ihrer Erklärung fest: Innerhalb kürzester Zeit werde aus dem Ausnahmefall eine gesellschaftlich akzeptierte Normalität und aus der Straffreiheit ein einklagbares Anspruchsrecht. Damit dies in Österreich möglichst nicht passiert, habe sich die Österreichische Bischofskonferenz an der aktuellen Gesetzesbegutachtung beteiligt, ohne dabei freilich die Beihilfe zur Selbsttötung gutzuheißen.

 

"Mängeln, die nicht akzeptabel sind"

 

Im Blick auf den Entwurf zum Sterbeverfügungsgesetz sprechen die Bischöfe von "Mängeln, die nicht akzeptabel sind". So sei etwa verabsäumt worden, die nach ärztlicher Aufklärung äußerst notwendige Bedenkfrist von zwölf Wochen und die darauffolgende Errichtung einer Sterbeverfügung zwingend vorzuschreiben. Damit missachte der Gesetzesentwurf die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes. Dieser habe nämlich gefordert, dass für die Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid die Dauerhaftigkeit des Suizidwunsches und die tatsächliche Entscheidungsfähigkeit des Suizidenten festgestellt werden müssen. Beides garantiere der vorliegende Gesetzesentwurf nicht, solange die Errichtung einer Sterbeverfügung - besser wäre die Bezeichnung "Suiziderklärung" - nicht strafrechtlich verpflichtend ist.

 

Der vorliegende Entwurf zeige freilich das Bemühen, die vom Verfassungsgerichtshof straffrei gestellte Suizidassistenz vor Irrtum, Übereilung und Missbrauch zu schützen. Das sehe man etwa im Versuch einer Einschränkung des Personenkreises, der von einer Suizidbeihilfe Gebrauch machen darf, oder auch im Verbot der Bewerbung und Geschäftemacherei. Ebenso notwendig sei auch die im Entwurf vorgesehene strukturierte Beratung und Aufklärung des Suizidwilligen, bei der alle palliativmedizinischen Alternativen zur Selbsttötung aufgezeigt werden müssen. Noch deutlicher als bisher müsse aber im künftigen Gesetz das Benachteiligungsverbot formuliert werden, das privaten Trägerorganisationen die Freiheit garantiert, in ihren Häusern Suizidassistenz weder anbieten noch dulden zu müssen, halten die Bischöfe fest.

 

Für Assistenz zum Leben

 

Aus Sicht der Bischofskonferenz ist die Legalisierung der Suizidbeihilfe Teil eines schleichenden Kulturbruchs, der sich der Illusion einer totalen "Machbarkeit" des Lebens verschrieben hat. Jede Form von Mangel, Beeinträchtigung, Leiderfahrung und Krankheit werde als nicht zu duldendes Versagen gewertet. Gemäß dieser Logik sei nun auch das Sterben technisch und juristisch "korrekt" machbar geworden. Leider gehe mit diesem Zugriff auf das Leben auch eine gefährliche Entsolidarisierung in der Gesellschaft einher, warnen die Bischöfe und betonen zugleich: "Wie können wir dieser Entwicklung begegnen? Mit Sicherheit brauchen wir mehr Achtsamkeit füreinander und die Bereitschaft zu einer vielfältigen 'Assistenz zum Leben'. Sie ist ein Dauerauftrag!"

 

Besonders besorgniserregend ist für die Bischöfe eine gefährliche Werteverschiebung im Sprachgebrauch, wenn im aktuellen Diskurs von einem "Sterben in Würde" die Rede ist, das scheinbar alternativlos nur durch eine Selbsttötung möglich sein soll. Diese manipulative Rede verkenne nicht nur die Tatsache, dass jeder Suizid eine menschliche Tragödie bleibt. Es werde auch all jenen Unrecht getan, "die bisher menschenwürdiges Sterben durch eine verlässliche und achtsame Begleitung ermöglicht haben und dies auch in Zukunft tun werden". Die Bischöfe begrüßen in diesem Zusammenhang den dringend notwendigen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich.

 

 

Quelle: kathpress (12.11.2021)

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  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
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