Corona: Lockerungen bei Kirchen und Religionen ab Juli
Im Bereich der Kirchen und Religionen kommt es zu weiteren Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen: "Aufgrund der Lockerungen ab 1. Juli kann die bisherige Vereinbarung zwischen den Kirchen und Religionsgesellschaften und dem Kultusministerium zu öffentlichen Gottesdiensten mit 30. Juni 2021 auslaufen", gab das Bundeskanzleramt am Dienstagabend bekannt. "Die Kirchen und Religionsgesellschaften werden wie bisher aber weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen", hieß es weiter. Für die Katholische Kirche bedeutet das, dass die ab Juli geltenden Regelungen für die Feier öffentlicher Gottesdienste bereits in Überarbeitung sind, wie die Bischofskonferenz gegenüber Kathpress bestätigte.
Ausdrücklich würdigte das Kultusministerium die Zusammenarbeit mit den Religionen: "Ein großes Dankeschön gilt allen Verantwortlichen der Kirchen und Religionsgesellschaften für ihre Bereitschaft in den vergangenen Monaten, gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten."
Nach dem Winter-Lockdown sind seit 7. Februar öffentliche Gottesdienste unter Einhaltung zahlreicher Schutzmaßnahmen wieder möglich. Seit damals haben die Kirchen und Religionsgesellschaften auf Grundlage von Vereinbarungen mit dem Kultusministerium die Regelungen schrittweise erleichtert. Noch bis zum 30. Juni gilt bei öffentlichen Gottesdiensten u.a. ein Mindestabstand von einem Meter und die FFP2-Maskenpflicht in Kirchenräumen.
Quelle: kathpress (29.06.2021)