Asylgesetz - Verordnung zur Bezahlung von gemeinnützigen Hilfsleistungen von Asylwerbern (Stellungnahme der Bischofskonferenz zur Gesetzesbegutachtung)
Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene
Ab einer Anzahl von 500 Personen bleibt indes ein Präventionskonezptfür religiöse Feiern bzw. Gottesdienste aus einmaligem Anlass (Taufe, Firmung, Erstkommunion, Trauung) verpflichtend.