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Sterbehilfe: Bischöfe loben Enquete-Kommission

"Richtungsweisendes Votum" für Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung

Die österreichischen Bischöfe haben der parlamentarischen Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens" für ihr "richtungsweisendes Votum" Anerkennung gezollt, die Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich nachhaltig abzusichern sowie die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht weiterzuentwickeln. Diese Empfehlungen seien ein bedeutender Schritt, um die Würde des Menschen am Lebensende noch besser zu schützen, heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz im Anschluss an ihre Frühjahrsvollversammlung am Bodensee. Vor dem Hintergrund "erschreckender Entwicklungen" in jenen Ländern, wo der strafrechtliche Schutz am Lebensende gelockert wurde, plädieren die Bischöfe zugleich erneut dafür, "die bewährte österreichische Gesetzeslage nachhaltig und adäquat abzusichern".

Im Zuge der parlamentarischen und öffentlichen Debatten über humane Sterbebegleitung bzw. eine mögliche Lockerung in Richtung einer Sterbehilfe hatte die Bischofskonferenz bereits bei ihrer vergangenen Herbstvollversammlung die unantastbare Würde am Ende des Lebens unterstrichen und die Verankerung eines Verbotes der Sterbehilfe in der Verfassung befürwortet.

Auch diesmal betonen die Bischöfe: "Die Würde des Menschen ist unantastbar - dieser Grundsatz ist fundamental für ein humanes Zusammenleben. Er muss sich gerade dann bewähren, wenn Menschen aufgrund von Krankheit oder Alter auf die Hilfe anderer angewiesen sind."

Die Feststellung der Enquete-Kommission, dass Hospiz- und Palliativversorgung nicht nur eine der humansten Formen der Medizin, sondern auch günstig und kostendämpfend ist, sollte nach Überzeugung der Bischöfe "Grund genug für eine rasche Umsetzung der Empfehlungen sein".

Lob zollen sie dem Procedere der Kommissionsarbeit und der öffentlichen Sitzungen im Hohen Haus: Die breite Einbeziehung von rund 500 Fachleuten verbunden mit der Einholung von Expertisen sei "ein positives Beispiel dafür, wie in einer entwickelten Demokratie mit sensiblen und zugleich fundamentalen ethisch-juristischen Themen der Gesellschaft verantwortungsvoll umzugehen ist".

 

Quelle: Kathpress (06.03.2015)

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