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"Ehe für alle": Bischofskonferenz für klares Leihmutter-Verbot

Homosexuelle dürfen ab 1. Jänner 2019 Zivilehe eingehen - ÖVP und FPÖ begründen Rückzug mit mangelnder Erfolgsaussicht - Bischofskonferenz-Generalsekretär Schipka: "Haben auf bessere Lösung gehofft"

 

Die Österreichische Bischofskonferenz nimmt die Entscheidung der Regierungsparteien zur Öffnung der Ehe zur Kenntnis und fordert gleichzeitig eine klares Verbot der Leihmutterschaft. "Wir haben auf eine bessere Lösung gehofft, müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die Regierungsparteien eine solche nicht gefunden haben", erklärte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Freitag gegenüber "Kathpress". Weil damit auch der "Druck auf Zulassung der Leihmutterschaft" steige, "ist der Gesetzgeber jetzt gefordert, ein klares Verbot von Leihmutterschaft zu erreichen, um die Würde von Frauen und Kinder zu schützen", fügte Schipka hinzu.

 

Die Bischofskonferenz reagierte damit auf die am Donnerstag erfolgte Einigung der Regierungsparteien, keine neue gesetzliche Regelung bis zum Jahresende hinsichtlich bestehender Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare im Eherecht in die Wege zu leiten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), der die Ehe für Homosexuelle geöffnet habe, werde man ohne eine zuvor in die Diskussion gebrachte Sonderregelung akzeptieren, erklärten die beiden Parteien. Damit wird ab 1. Jänner 2019 nicht nur die Ehe, sondern auch die Eingetragene Partnerschaft sowohl verschieden- als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen.

 

Begründet wurde dieser Schritt von den Klubobmännern August Wöginger (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ) damit, dass eine einfachgesetzliche "Reparatur" des Ehegesetzes einem weiteren VfGH-Spruch laut Ansicht von Rechtsexperten nicht standhalten werde: Langfristig erfordere die Ehe zwischen Mann und Frau eine Verfassungsverankerung, die wiederum nur mit Zweidrittelmehrheit erreichbar sei. Aus den Reihen der Opposition seien jedoch weder SPÖ noch NEOS bereit, hier mitzugehen.

 

Die Bischofskonferenz hatte sich mehrfach und eigens bei der letztjährigen November-Vollversammlung noch vor dem Entscheid der Höchstrichter für die Beibehaltung des klassischen Ehebegriffs eingesetzt. Vor einer Woche hatte Kardinal Christoph Schönborn öffentlich die Regierung ersucht, Wege zu prüfen, um die Ehe als "Sicherung der Generationenfolge durch Mann und Frau" zu erhalten. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz verwies dabei auf die "Doppelfunktion des öffentlichen Gelöbnisses und der Sicherung der Generationenfolge durch Mann und Frau". Letztere Funktion sei "unersetzlich".

 

 

Quelle: kathpress (16.10.2018)

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Galerie: Neuer Weihbischof Freitag geweiht

Impressionen der Weihe von Johannes Freitag am 1. Mai 2025 im Grazer Dom.

 

 

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  • Appell der Österreichischen Bischofskonferenz zur Aufnahme von Geflüchteten (22. Dezember 2021)
  • "Schützen. Heilen. Versöhnen." - Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht (7. Dezember 2021)
  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
  • Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung (Juni 2021)

 

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Hier finden Sie die Presseerklärungen der Vollversammlungen der Bischofskonferenz seit 1991 im Wortlaut.

 

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Finanko - Ethische Geldanlagen

 

Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

„Richtlinie Ethische Geldanlagen“ (FinAnKo).

 

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Synthese-Bericht der Weltsynode (3. November 2023)

 

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