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Bischofskonferenz-Richtlinie jetzt in mehreren Sprachen verfügbar

Übersetzung der Rahmenordnung hilft bei Präventionsarbeit gegen Missbrauch und Gewalt - Fassungen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Kroatisch, Bosnisch und Serbisch online verfügbar

 

Ab sofort sind die Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz gegen Missbrauch und Gewalt auch auf Englisch, Französisch, Polnisch, Kroatisch, Bosnisch und Serbisch vorhanden. Zielgruppe dafür sind die österreichweit rund 500.000 Katholiken in den fremdsprachigen Kirchengemeinden. Mit den Übersetzungen in die jeweilige Muttersprache wolle man in der Präventionsarbeit noch besser als bisher wirken, so die Geschäftsführerin der kirchlichen "Stiftung Opferschutz", Rita Kupka-Baier, am Freitag im Interview mit "Kathpress". Eine Übersetzung in Spanisch ist bereits in Arbeit und soll in Kürze vorliegen.

 

"Es ist wichtig, dass bei den Schulungen für Priester sowie für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter die Richtlinien jetzt auch in deren Muttersprache zugänglich sind", so Kupka Baier. Kirchlicher Mitarbeiter müssen sich mit Unterschrift auf die im Juni 2010 von den Bischöfen beschlossene und seit September 2016 aktualisierte Richtlinie verpflichten und darüber nachweislich eine Schulung absolvieren. Das betrifft in der Erzdiözese Wien beispielsweise auch alle ehrenamtlichen Pfarrgemeinderäte, in denen zusätzlich eine Person für diesen Themenbereich verantwortlich ist.

 

Auf rund 70 Seiten enthält die Rahmenordnung Wissenswertes über sexuellen Missbrauch und Gewalt. Dabei werden Themen wie der Umgang mit Nähe und Distanz genauso thematisiert wie die Fragen nach Täterprofilen, den strukturellen Bedingungen sexueller Gewalt und den Umgang mit Opfern. Im rechtlichen Teil werden die verpflichtenden Maßnahmen im Bereich der Prävention, konkrete Verhaltensrichtlinien, der Umgang mit Verdachtsmomenten und die Pflichten der Verantwortungsträger thematisiert.

 

Die Verfahrensordnung regelt neben der Hilfe für Opfer auch die Vorgangsweise bei mutmaßlichen Tätern sowohl hinsichtlich eines kirchenrechtlichen als auch eines staatlichen Strafverfahrens. Dabei ist das Zusammenwirken verschiedener kirchlicher Einrichtungen vorgesehen: Neben den diözesanen Ombudsstellen als Erstanlaufstellen für Opfer und Betroffene sind es die Diözesankommissionen, die ernsthaften Verdachtsfällen nachgehen und den Bischof bei der Entscheidung beraten. Über finanzielle Hilfe und Therapiekosten entscheidet wie bisher die "Unabhängige Opferschutzkommission" unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic. Die Auszahlung der Mittel erfolgt über die kirchliche "Stiftung Opferschutz".

 

Die unter dem Titel "Die Wahrheit macht euch frei" erschienene Rahmenordnung ist auf Deutsch und in den verschiedenen Übersetzungim Internet unter www.ombudsstellen.at zugänglich.

 

 

Quelle: kathpress (22.12.2017)

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