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"Kirche zahlt sehr wohl Steuern, und nicht wenig"

Pressereferent der Bischofskonferenz zum Vorwurf ungerechtfertigter Steuerprivilegien der Kirche

Aus dem wirtschaftlichen Handeln der Kirche lukriert der Staat jährlich Abgaben und Steuern in der Höhe von 3,35 Milliarden Euro: Auf dieses Faktum hat der Pressereferent der Österreichischen Bischofskonferenz, Paul Wuthe, am Freitag in einem Gastkommentar im "Standard" hingewiesen. Als Beleg dafür nannte Wuthe die im Vorjahr vom Institut für Höhere Studien (IHS) und Joanneum Research herausgegeben Studien "Wirtschaftsfaktor Kirche". Darin belegen die Studienautoren, dass die Allgemeinheit jährlich eine Nutzen durch das kirchliche Wirken in der Höhe von 2,58 Milliarden Euro lukriert. "Die Kirche zahlt sehr wohl Steuern, und nicht wenig", betonte Wuthe.

 

Anlass für den Gastkommentar war ein Beitrag des Wiener Steuerberaters Gottfried Schellmann im "Standard" am Dienstag. Er kritisierte darin die Forderungen diverser kirchlicher Organisationen zu mehr Verteilungsgerechtigkeit durch unterschiedliche steuerrechtliche Maßnahmen. Vertreter der Kirchen seien im Blick auf andere stets "eifrige Fürsprecher" von Umverteilung und Vermögenssteuern, andererseits aber teile die Kirche aufgrund ihrer Steuerprivilegien selbst "gar nicht gern mit dem Staat und wird immer reicher". Die Vorwürfe Schellmanns gipfelten in der Frage: "Wäre es nicht gerechter, wenn der Staat das Konkordat mit dem Heiligen Stuhl aufkündigen und die Hälfte des Kirchenvermögens für die Armutsbekämpfung konfiszieren würde?"

 

Der Pressereferent der Bischofskonferenz hielt demgegenüber fest, dass der Steuerberater in seinem Beitrag "die üblichen Halbwahrheiten hinsichtlich kirchlicher Steuerprivilegien" bemühe, denn es gelte generell: "Wenn kirchliche Einrichtungen wirtschaftlich-gewerblich tätig sind, unterliegen sie der vollen Steuerpflicht." So habe die aktuelle IHS-Joanneum-Research-Studie errechnet, dass durch das wirtschaftliche Handeln der Kirche jährlich 3,35 Milliarden Euro an Steuer und Abgaben an den Staat gehen.

 

Weiters wies Wuthe auf unpräzise Ausführungen Schellmanns zur kirchlichen Grundsteuerbefreiung hin: Diese käme so wie bei anderen Kirchen, Religionen und Körperschaften Öffentlichen Rechts nur dann zum Tragen, wenn Grundstücke dem Gottesdienst, der Seelsorge, der Verwaltung oder der Schule dienten. "Für alle anderen Grundstücke im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, des Wohnens etc. zahlt die Kirche die Grundsteuer", hielt Wuthe fest.

 

Die Forderung Schellmanns, "die Hälfte des Kirchenvermögens für die Armutsbekämpfung zu konfiszieren", erinnere nicht nur an totalitäre Regime, "sie ist überflüssig, weil die Kirche sehr viel für die Allgemeinheit leistet", resümierte Wuthe und schloss:"Die Kirche und ihre Einrichtungen werden sich nicht den Mund verbieten lassen, wenn es um eine lebenswerte und gerechte Zukunft für Menschen in Österreich und weltweit geht. Gefragt sind Ideen, Engagement und Allianzen für eine nachhaltige Sozial- und Wirtschaftsordnung, und dafür steht Kirche auch."

 

 

Quelle: kathpress

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