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VfGH-Entscheid kräftiges Lebenszeichen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Kardinal Schönborn zur Entscheidung der Höchstrichter über die Bundespräsidentenwahl

 

"Wir müssen dankbar sein, dass wir in Österreich freie und geheime Wahlen haben - und Höchstrichter, die dieses Wahlrecht schützen": Das betont der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Kardinal Christoph Schönborn, zur Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, die jüngste Stichwahl um das Bundespräsidentenamt aufzuheben. Der VfGH habe zügig und in öffentlicher Verhandlung die Vorwürfe untersucht und auf der Basis des Rechts entschieden. "Genau so gehört es gemacht, und der ganze Vorgang war ein kräftiges Lebenszeichen unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit", sagte Schönborn am Freitag in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Kathpress.

 

"Wenn wir nun aufgerufen sind, erneut zu wählen, sollten wir das nicht mit Triumph oder im Zorn tun, sondern im dankbaren Bewusstsein, dass unsere Freiheit auf starke und belastbare Fundamente gebaut ist", hob der Wiener Erzbischof und Vorsitzende der Bischofskonferenz hervor.

 

Kardinal Schönborn hält sich derzeit in Weißrussland auf. Er vertritt dort als päpstlicher Gesandter Papst Franziskus bei den Feiern zum 25. Jahrestag der Errichtung der Erzdiözese Minsk-Mohilev.

 

Nach der Stichwahl um das Bundespräsidentenamt am 22. Mai hatte die FPÖ das Wahlergebnis wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten angefochten und beantragte die Wiederholung des Wahlgangs, in dem ihr Kandidat Norbert Hofer mit 49,7 zu 50,3 Prozent der Stimmen nur knapp dem ehemaligen Grünen-Parteichef Alexander Van der Bellen unterlegen war.

 

Der Verfassungsgerichtshof gab der Wahlanfechtung am Freitag statt. Die Stichwahl muss daher in ganz Österreich wiederholt werden. Konkrete Manipulationsvorwürfe hat der Gerichtshof nicht festgestellt, jedoch sei die bloße Möglichkeit einer Manipulation so schwerwiegend, dass die Wahl aufgehoben werden müsse. Die Höchstrichter kamen im Zuge des Verfahrens und mehrerer Zeugenbefragungen zum Urteil, dass die geltenden Wahlgesetze bei der Auszählung der Stimmen nicht überall eingehalten worden sind. U.a. wurden Briefwahlkarten in einigen Landesteilen nicht im Beisein aller Mitglieder der dafür zuständigen Bezirkswahlbehörde geöffnet.

 

Kathpress dokumentiert im Folgenden das Statement von Kardinal Schönborn im Wortlaut:

 

"Wir müssen dankbar sein, dass wir in Österreich freie und geheime Wahlen haben - und Höchstrichter, die dieses Wahlrecht schützen. Sie haben zügig und in öffentlicher Verhandlung die Vorwürfe untersucht und auf der Basis des Rechts entschieden. Genauso gehört es gemacht, und der ganze Vorgang war ein kräftiges Lebenszeichen unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

 

Wenn wir nun aufgerufen sind, erneut zu wählen, sollten wir das nicht mit Triumph oder im Zorn tun, sondern im dankbaren Bewusstsein, dass unsere Freiheit auf starke und belastbare Fundamente gebaut ist."

 

 

Quelle: kathpress

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  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
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Presseerklärungen

 

Hier finden Sie die Presseerklärungen der Vollversammlungen der Bischofskonferenz seit 1991 im Wortlaut.

 

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  • Papst dankt Medienleuten: "Nein zum Krieg der Worte und Bilder"
  • Katholische Jugend: Papst steht für Umweltengagement und Synodalität
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Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

„Richtlinie Ethische Geldanlagen“ (FinAnKo).

 

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