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Presseerklärungen
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Erklärung des Vorsitzenden der Österreichischen Bischofskonferenz

 

 

 


» Presseerklärungen als pdf herunterladen

 


 

Am 30. Juni wird sich die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes mit dem Verfahren „Lautsi gegen die Republik Italien" und den damit verbundenen Fragen hinsichtlich des Menschenrechts auf Religionsfreiheit befassen. Das erstinstanzliche Urteil über das Kreuz in öffentlichen Schulen, gegen das die Republik Italien Rekurs eingelegt hat, hat nicht nur in Italien, sondern in ganz Europa großes Aufsehen und Kritik erregt. Erstmals in der Geschichte des EGMR haben sich 10 Mitgliedsstaaten des Europarats in dieser Sache als Drittkläger dem Rekus Italiens angeschlossen. Andere Staaten haben, ohne als „third party" in dieser Sache aufzutreten, das besagte Urteil kritisiert oder ablehnende Stellungnahmen dazu abgegeben. Dazu zählt auch die Republik Österreich.


Die Österreichische Bischofskonferenz hat sich bereits bei ihrer vorletzten Vollversammlung von 9. bis 12. November 2009 intensiv mit dem nicht rechtskräftigen Urteil des EGMR befasst und dazu eine öffentliche Erklärung des gesamten österreichischen Episkopats abgegeben. Darin wurde betont, dass das Kreuz-Urteil Anlass zu berechtigter Sorge gibt, auch wenn diese Entscheidung auf Österreich keine rechtlichen Auswirkungen hat, weil hier eine grundlegend andere völkerrechtliche und innerstaatliche Rechtslage besteht. Besorgniserregend und abzulehnen ist das erstinstanzliche „Kreuz-Urteil" deswegen, weil darin der Gerichtshof in doppelter Hinsicht zu Unrecht bestimmte Aspekte der Religionsfreiheit bevorzugt. Das ist einmal die individuelle gegenüber der kollektiven Seite der Religionsfreiheit sowie die negative gegenüber der positiven Dimension dieser Freiheit. In letzter Konsequenz führt diese einseitige Sicht des Gerichtshofes dazu, dass die individuelle Religionsfreiheit einzelner Personen das Recht auf kollektive, öffentliche Religionsübung aushöhlt. Denn Religionsfreiheit bedeutet im Kern vor allem das Menschenrecht, die religiöse Überzeugung einzeln oder gemeinsam, sowohl privat als auch öffentlich auszuüben - diese positive Sicht der Religionsfreiheit muss auch in Zukunft garantiert sein.


Das Kreuz als das christliche Grundsymbol bringt die religiöse Grundüberzeugung von Christen aller Konfessionen zum Ausdruck. Es ist ein vielschichtiges Symbol, das als solches auf Menschen keinen Zwang ausübt und keinen Menschen ausgrenzt. Vielmehr ist es ein Zeichen für das Leiden Jesu Christi und damit für die Erlösung der gesamten Menschheit auch von Leid und Gewalt. Im Kreuz verdichtet sich die Sinnfrage der menschlichen Existenz; es ist Zeichen einer letzten Hoffnung, denn das Kreuz führt auch zur Auferstehung.


Für jeden Menschen wird durch das Kreuz im öffentlichen Raum aber auch deutlich, dass hier Menschen wirken, die sich unter Gott wissen und sich selbst nicht zum Maß der Dinge erheben. Auch für die Andersgläubigen kann sich so eine unausgesprochene gemeinsame Basis des Vertrauens ergeben, die für das Zusammenleben sehr wichtig ist. Das Kreuz im Klassenzimmer öffentlicher Schulen ist somit auch ein Anknüpfungspunkt für den interreligiösen und interkulturellen Dialog, der in Europa auf der umfassend garantierten Religionsfreiheit gegründet ist.


Unabhängig vom Religionsbekenntnis ist für Europäer das Kreuz und die damit zum Ausdruck gebrachten christlichen Werte und Überzeugungen ein wesentlicher Teil der europäischen Kultur und Identität. Es geht bei der Frage nach dem Kreuz im öffentlichen Raum somit auch um den Erhalt und den Ausdruck der kulturellen Identität Europas. Die Bischöfe danken den vielen, die sich deutlich zur guten österreichischen Tradition bekennen, in der Religion grundsätzlich wertgeschätzt wird und die christlichen Wurzeln unserer Identität lebendig gehalten werden. Die Bischöfe erwarten, dass die Große Kammer des EGMR auf die schwerwiegenden Argumente der Staaten, die sich als Drittkläger am Verfahren beteiligen oder eine öffentliche Stellungnahme abgegeben haben, eingehen und sie würdigen wird. Das Kreuz ist als religiöses und kulturelles Symbol wertvoll für alle in Europa und darf nicht aus dem öffentlichen Raum verbannt werden.


Wien, am 29. Juni 2010


Kardinal Christoph Schönborn
Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz

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Zusatzinformationen:

Impressionen von der Sommervollversammlung 2022

 

Zur Galerie: Impressionen von der Sommervollversammlung 2022

Aktuelle Veröffentlichungen

 

  • Presseerklärung zur Frühjahresvollversammlung 2022 (18. März 2022)
  • Appell der Österreichischen Bischofskonferenz zur Aufnahme von Geflüchteten (22. Dezember 2021)
  • Corona-Regeln für Gottesdienste (12. Dezember 2021)
  • "Schützen. Heilen. Versöhnen." - Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht (7. Dezember 2021)
  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
  • Presseerklärung zur Herbstvollversammlung (12. November 2021)
  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
  • Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung (Juni 2021)

 

Presseerklärungen

 

Hier finden Sie die Presseerklärungen der Vollversammlungen der Bischofskonferenz seit 1991 im Wortlaut.

 

 Zu den Erklärungen

 

 

Nachrichten

 

Neues auf katholisch.at

  • Diözese Innsbruck zum "Tag der Herzlichkeit": Familien entlasten
  • Schipka: "Wo Worte fehlen, da kann es auch kein Recht geben"
  • Klasnic gibt Vorsitz im Dachverband Hospiz ab
  • Glettler: Kirche braucht mehr Nähe zur heutigen Familienrealität
  • Caritas ruft zur Hilfe für Lebensmittelausgabestellen auf

 

Finanko - Ethische Geldanlagen

 

Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

„Richtlinie Ethische Geldanlagen“ (FinAnKo).

 

Alle Informationen

 

 


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Kirche auf dem Weg

Die Synode in Österreich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Weltsynode tritt in allen Ländern in eine entscheidende Phase: Bis zum 15. August müssen alle Bischofskonferenzen die Ergebnisse aus den Diözesen bündeln und in eine nationale Synthese bringen, die bis dahin an das vatikanische Synodensekretariat ergehen soll.

 

Die Ergebnisse der Diözesen

 

 

 

 

Corona-Rahmenordnung
&
Präventionskonzept veröffentlicht

 

Die ab 16. April 2022 geltende Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste wird per 1. Juni 2022 ausgesetzt.

 

Rahmenordnung (AUSGESETZT)

 

Ab einer Anzahl von 500 Personen bleibt indes ein Präventionskonezpt für religiöse Feiern bzw. Gottesdienste aus einmaligem Anlass (Taufe, Firmung, Erstkommunion, Trauung) verpflichtend.

 

Präventionskonzept herunterladen (pdf)


Aktuelle Infos zu
 Corona & Kirche

 


 

Corona & Kirche

 

 

 

 

Hirtenwort der Bischöfe zur gesellschaftlichen Herausforderung der Pandemie.

 

Zum Hirtenwort

 

 

Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz
Rotenturmstraße 2
A-1010 Wien

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