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Gottesdienste in der Karwoche und zu Ostern "fast wie früher"

Liturgie-Bischof Leichtfried: FFP2-Maske bleibt bei allen Gottesdiensten im Innenbereich weiterhin Pflicht und ermöglicht Feier ohne weitere Einschränkungen

 

 

"Bei den Gottesdiensten in der Karwoche und zu Ostern ist in Kirchen weiterhin eine FFP2-Maske verpflichtend zu tragen, ansonsten gibt es fast keine anderen Einschränkungen mehr." Das hat Liturgie-Bischof Anton Leichtfried am Donnerstag im Interview mit Kathpress betont. Maßgeblich bleiben für öffentliche Gottesdienste jene Regeln, die von der Bischofskonferenz am 25. März beschlossen wurden. Ergänzend dazu wurden jetzt "Hinweise zur Feier der Kar- und Osterliturgie" auf der Internetseite des Österreichischen Liturgischen Instituts veröffentlicht.

 

"Das Tragen der FFP2-Maske erlaubt es, dass heuer möglichst viele wieder die Geheimnisse von Tod und Auferstehung gemeinsam feiern können. Ostern als höchstes Fest der Christen kann somit fast wie früher - ohne Mindestabstand und Anmeldung - gefeiert werden", führte der St. Pöltner Weihbischof aus. Der festliche Charakter werde heuer auch daran erkennbar sein, dass es keine Einschränkungen hinsichtlich Gesang und Musik mehr gibt.

 

Auch seitens der vatikanischen Gottesdienstkongregation gibt es für Ostern 2022 keine coronabedingten Vorgaben mehr. Die Erfahrungen der Bischofskonferenzen in den vergangenen beiden Pandemie-Jahren reichten "sicherlich aus, um mit den verschiedenen Situationen auf angemessene Weise umzugehen", hieß es in einem vom Vatikan veröffentlichten Brief der Gottesdienstbehörde an die Bischöfe in aller Welt mit Datum 25. März. Es sei allerdings "stets darauf zu achten, dass die in den liturgischen Büchern enthaltenen rituellen Normen eingehalten werden". Gleichzeitig mahnt die Behörde zur Umsicht "und Handlungen und Verhaltensweisen zu vermeiden, die möglicherweise ein Risiko darstellen könnten".

 

Vom Palmsonntag bis Ostern

 

Die vom Österreichischen Liturgischen Institut veröffentlichten Hinweise zur Feier der Kar- und Osterliturgie verdeutlichen die geltenden Corona-Regel für spezielle liturgische Vollzüge an den verschiedenen Tagen. So wird für den Palmsonntag bei der Segnung der Palmzweige festgehalten, dass bei der Versammlung im Freien grundsätzlich das Tragen von FFP2-Masken nicht vorgeschrieben ist, "aber empfohlen, vor allem, wo viele eng beisammen stehen". Auch sei zu beachten, dass spätestens beim Einzug in die Kirche die Masken angelegt werden müssen. Alternativ könne die Feier auch zur Gänze im Freien stattfinden.

 

Am Gründonnerstag ist die Fußwaschung wieder möglich; "analog zu anderen Vollzügen mit direktem Körperkontakt müssen dabei alle Beteiligten eine FFP2-Maske tragen", heißt es ausdrücklich. Die "Kommunion unter beiderlei Gestalten für alle" sei zwar gerade in der Messe vom Letzten Abendmahl angemessen und wünschenswert, "aufgrund der Pandemie aber nicht möglich", wird festgehalten.

 

Im Blick auf die Karfreitagsliturgie wird empfohlen, dass bei den "Großen Fürbitten" der Krieg in der Ukraine als eigenes Gebetsanliegen berücksichtigt wird. Das Liturgische Institut bietet dafür auf seiner Internetseite vier Varianten an. "Die Kreuzverehrung kann durch eine Verneigung oder durch eine Kniebeuge erfolgen", jedoch "ohne Berühren des Kreuzes", heißt es weiter.

 

In der Osternacht ist bei der Segnung des Osterfeuers im Freien das Tragen von FFP2-Masken nicht vorgeschrieben, aber "empfohlen", vor allem, wo viele eng beisammen stehen. "Bei allen Prozessionen im Kirchenraum gilt die FFP2-Maskenpflicht auch für alle liturgischen Dienste." Ausgenommen davon ist der Diakon oder Priester, der den Ruf "Lumen Christi" singt.

 

Stichwort Gesang: Für diesen gibt es so wie für die Musik keinerlei Einschränkungen, außer die Maskenpflicht. Gemeindegesang ist daher in der Kirche nur mit Maske möglich. "Beim Singen in fixer Zusammensetzung - das sind Kirchenchöre - darf die FFP2-Maske für die Zeit des Singens abgelegt werden."

 

Agape und Osterfrühstück

 

Sollten nach dem Gottesdienst eine Agape oder ein Osterfrühstück etwa im Pfarrheim oder anderen geschlossenen Räumen stattfinden, dann seien dafür die staatlichen Regeln maßgeblich, wird festgehalten. Diese sehen vor, dass ab mehr als 50 Personen ein COVID-19-Beauftragter und ein Präventionskonzept verpflichtend sind. Ab über 100 Personen ist in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen.

 

Bei keinen zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen, also bei Stehplätzen, gilt die FFP2-Maskenpflicht oder die 3G-Regel. Die Entscheidung darüber trifft, wer für die Zusammenkunft verantwortlich ist. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nicht während der Konsumation von Speisen und Getränken.

 

(Hinweise zur Feier der Kar- und Osterliturgie unter www.liturgie.at; Rahmenordnung der Bischofskonferenz und Präventionskonzept im Wortlaut unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)

 

 

Quelle: kathpress (31.03.2022

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Impressionen der Weihe von Johannes Freitag am 1. Mai 2025 im Grazer Dom.

 

 

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