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Corona: Ab Freitag wieder FFP2-Maskenpflicht in Kirchen

Bei "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung kann auf Maske verzichtet werden, wenn alternativ 3G-Regel vereinbart wurde

 

Corona: Ab Freitag wieder FFP2-Maskenpflicht in Kirchen

 

Wien, 24.03.2022 (KAP) Aufgrund der allgemeinen Corona-Situation hat die Österreichische Bischofskonferenz am Donnerstag ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste angepasst. So gilt ab Freitag, 25. März, österreichweit in der Katholischen Kirche, dass bei Gottesdiensten in Innenräumen wieder eine FFP2-Maske verpflichtend zu tragen ist. Keine Maske ist bei Gottesdiensten unter freiem Himmel nötig. Bei "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung kann auf die Maske verzichtet werden, wenn alternativ dazu die 3G-Regel im Vorfeld vereinbart wurde.

 

Alle anderen Bestimmungen der seit 5. März gelockerten kirchlichen Regeln bleiben weiter aufrecht. So ist weiterhin kein Mindestabstand mehr einzuhalten. Der Gemeindegesang kann ohne Einschränkungen stattfinden, für den Chorgesang gelten die staatlichen Vorgaben. Aufrecht bleiben diverse Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten.

 

Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung. Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt sein, das Wasser muss jedoch regelmäßig - mindestens wöchentlich - gewechselt werden. Handkommunion bleibt "dringend empfohlen", die Mundkommunion ist wie zuletzt auch möglich. Wer die Kommunion spendet, muss sich vor dem Austeilen die Hände desinfizieren und eine FFP2-Maske anlegen.

 

Bei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gelten die allgemeinen Gottesdienstregeln. Die Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske entfällt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Auf Initiative der feiernden Gemeinschaft wird vom Vorsteher der Feier im Vorfeld die Entscheidung getroffen, dass statt der FFP2-Maskenpflicht ein 3G-Nachweis zur Teilnahme an der Feier erforderlich ist. Weiters muss eine geeignete Vorgehensweise zur Kontrolle des Nachweises vereinbart sein und deren Einhaltung sichergestellt werden. Weiterhin nötig ist bei diesen Feiern ein Präventionskonzept, jedoch ohne Maßnahmen zum Kontaktpersonenmanagement.

 

Die Beichte sollte wie bisher außerhalb des Beichtstuhls in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden. Wenn sie im Beichtstuhl erfolgt, dann haben beide eine FFP2-Maske zu tragen.

 

Eigenverantwortung und Rücksicht

 

Mit dieser Rahmenordnung reagieren die Bischöfe Österreichs auf die aktuelle epidemiologische Situation, wird eingangs festgehalten. "Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und achtsames Verständnis füreinander bleiben dabei wesentliche Voraussetzungen für das Feiern von Gottesdiensten."

 

Die neue Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. In diesem Sinne hat die Erzdiözese Wien schon vor zwei Wochen für den Bereich der Stadt Wien die Maskenpflicht bei Gottesdiensten in Kirchen wieder eingeführt.

 

Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem Kultusministerium mit Ende Juni 2021 haben sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen". Die Bischofskonferenz hat daraufhin mit 1. Juli letzten Jahres eine Rahmenordnung beschlossen, die inzwischen mehrfach angepasst worden ist.

 

Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept

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Zusatzinformationen:

Galerie: Neuer Weihbischof Freitag geweiht

Impressionen der Weihe von Johannes Freitag am 1. Mai 2025 im Grazer Dom.

 

 

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Aktuelle Veröffentlichungen

 

  • Leben schützen - 50 Jahre nach Beschluss der Fristenregelung (28. November 2023)
  • Nationale Synthese zum Synodalen Prozess (21. September 2022)
  • Appell der Österreichischen Bischofskonferenz zur Aufnahme von Geflüchteten (22. Dezember 2021)
  • "Schützen. Heilen. Versöhnen." - Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht (7. Dezember 2021)
  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
  • Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung (Juni 2021)

 

Presseerklärungen

 

Hier finden Sie die Presseerklärungen der Vollversammlungen der Bischofskonferenz seit 1991 im Wortlaut.

 

 Zu den Erklärungen

 

 

Nachrichten

 

Neues auf katholisch.at

  • Diözese Eisenstadt: Gedenkstätte erinnert an "Südostwall"
  • Bald heilige Ordensfrau Troncatti ein Vorbild als Friedensstifterin
  • Bischof Marketz beauftragt 14 Frauen und Männer zum Akolythendienst
  • Aktion Leben fordert Evaluierung von "Social Egg Freezing"
  • Katholischer Akademiker:innenverband Wien wählte neuen Vorstand

 

Finanko - Ethische Geldanlagen

 

Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

„Richtlinie Ethische Geldanlagen“ (FinAnKo).

 

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Österreich-Bericht zur Vorbereitung des Instrumentum Laboris für die zweite Synodenversammlung im Oktober 2024

 

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