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Katholische Kirche überarbeitet Corona-Regeln für Gottesdienste

Liturgie-Bischof Leichtfried: Neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz wird nach Vorliegen der neuen gesetzlichen Vorschriften bis 5. März angepasst

 

 

Die Katholische Kirche wird die bestehenden Corona-Regelungen für die Feier öffentlicher Gottesdienste an die von der Regierung geplanten Lockerungen anpassen und bis 5. März eine neue Rahmenordnung erarbeiten. Das erklärte der österreichische Liturgie-Bischof Anton Leichtfried am Donnerstag im Interview mit Kathpress. "So wie bisher werden wir zuerst die entsprechende staatliche Verordnung abwarten, um dann innerhalb der Bischofskonferenz die neuen Regeln zu beschließen", führte der St. Pöltner Weihbischof aus. Bis dahin bleibe die aktuelle Rahmenordnung der Bischofskonferenz, die seit 12. Dezember gilt, im vollen Umfang aufrecht.

 

Hintergrund für die geplanten Anpassungen ist die stufenweise Lockerung der Corona-Regelungen in Österreich, über die u.a. die Internetseite des Gesundheitsministeriums Auskunft gibt. So gilt etwa seit 19. Februar in vielen Bereichen die 3G-Regel anstelle der bisherigen 2G-Regel. Laut Ministerium sollen überdies mit 5. März "weitgehend alle Maßnahmen fallen". Um nicht in kurzen Abständen die kirchliche Rahmenordnung ändern zu müssen, werde die Bischofskonferenz daher die definitiven gesetzlichen Regelungen abwarten, erklärte Leichtfried die weitere Vorgangsweise.

 

Derzeit und bis zur geplanten Änderung gilt für Gottesdienste, dass die Mitfeiernden eine FFP2-Maske tragen und ein Mindestabstand von einem Meter einhalten müssen. Für alle, die einen liturgischen Dienst ausführen, gilt die 3G-Regel. Daneben sind diverse Hygienemaßnahmen zu beachten.

 

(Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)

 

 

Quelle: kathpress (24.02.2022)

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