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Nikolausbesuch unter Corona-Schutzmaßnahmen möglich

Laut Regierung braucht Nikolaus bei Hausbesuch 3G-Nachweis und FFP2-Maske oder 2G-Nachweis und keine Maske - Für Nikolausfeiern in der Kirche gelten die kürzlich verschärften Gottesdienstregeln der Bischofskonferenz

 

 

 

Im Corona-Lockdown ist der Nikolausbesuch möglich, jedoch nur unter Einhaltung klarer Corona-Schutzmaßnahmen. Das hat Kultusministerin Susanne Raab am Donnerstag klargestellt. Laut den aktuellen staatlichen COVID-Bestimmungen handelt es sich beim Nikolausbesuch um eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit, die unter die Ausnahmeregeln für die Ausgangsbeschränkungen fällt, bei der folgende Schutzmaßnahmen gelten: Wer als Nikolaus einen Besuch durchführt, muss der 3G-Regel entsprechen und eine FFP2-Maske tragen. Die Maskenpflicht entfällt, wenn ein 2G-Nachweis vorliegt. Unter Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen sind somit heuer Hausbesuche des Nikolaus im Unterschied zum letzten Jahr wieder erlaubt.

 

Daneben sind auch Nikolausfeiern im Rahmen von katholischen Gottesdiensten möglich. Zu beachten sind dabei die kürzlich verschärften Regeln der Bischofskonferenz. Demnach müssen alle Mitfeiernden sowohl in der Kirche wie auch bei Feiern im Freien eine FFP2-Maske tragen und einen Zwei-Meter-Mindestabstand einhalten. Wer einen liturgischen Dienst übernimmt, hat zusätzlich einen 3G-Nachweis zu erbringen.

 

"Als zuständige Kultus-, aber auch als Familienministerin war es mir ein besonderes Anliegen, dass wir trotz der aktuell herausfordernden Corona-Lage für die Familien und Kinder im Land den Nikolaus-Besuch als besonders schöne Tradition in der Adventzeit wieder möglich machen können", erklärte Susanne Raab dazu in einer Aussendung und hielt fest: "Die Katholische Kirche wird sicherstellen, dass alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen eingehalten werden. Einem sicheren Nikolausfest steht also auch heuer nichts mehr im Wege."

 

Erfreut zeigte sich der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, über die neue Regelung: "Der heilige Nikolaus zählt zu den beliebtesten Heiligen, weil er ein Vorbild an christlicher Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft ist. Diese Haltungen sind gerade jetzt wichtig, damit es zu keinem Lockdown der Herzen angesichts der Corona-Pandemie kommt", so Schipka gegenüber Kathpress. Die Katholische Kirche sei daher dankbar, dass die Regierung klargestellt habe, dass auch während des Lockdowns Nikolausbesuche unter klaren Corona-Schutzmaßnahmen für alle Beteiligten stattfinden können.

 

Weiters sagte der Bischofskonferenz-Generalsekretär: "Die Diözesen und kirchlichen Einrichtungen haben schon jetzt Vorbereitungen getroffen, damit das Fest des heiligen Nikolaus in der Familie verantwortungsvoll und sicher gefeiert werden kann." Ein Nikolausbesuch könne gerade angesichts der nötigen körperlichen Distanz "ein Zeichen der Nächstenliebe und Nähe sein, das Freude und Hoffnung im Blick auf Weihnachten schenkt."

 

 

Quelle: kathpress (25.11.2021)

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Zusatzinformationen:

Impressionen von der Sommervollversammlung 2022

 

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Aktuelle Veröffentlichungen

 

  • Presseerklärung zur Frühjahresvollversammlung 2022 (18. März 2022)
  • Appell der Österreichischen Bischofskonferenz zur Aufnahme von Geflüchteten (22. Dezember 2021)
  • Corona-Regeln für Gottesdienste (12. Dezember 2021)
  • "Schützen. Heilen. Versöhnen." - Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht (7. Dezember 2021)
  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
  • Presseerklärung zur Herbstvollversammlung (12. November 2021)
  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
  • Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung (Juni 2021)

 

Presseerklärungen

 

Hier finden Sie die Presseerklärungen der Vollversammlungen der Bischofskonferenz seit 1991 im Wortlaut.

 

 Zu den Erklärungen

 

 

Nachrichten

 

Neues auf katholisch.at

  • Diözese Innsbruck zum "Tag der Herzlichkeit": Familien entlasten
  • Schipka: "Wo Worte fehlen, da kann es auch kein Recht geben"
  • Klasnic gibt Vorsitz im Dachverband Hospiz ab
  • Glettler: Kirche braucht mehr Nähe zur heutigen Familienrealität
  • Caritas ruft zur Hilfe für Lebensmittelausgabestellen auf

 

Finanko - Ethische Geldanlagen

 

Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

„Richtlinie Ethische Geldanlagen“ (FinAnKo).

 

Alle Informationen

 

 


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Kirche auf dem Weg

Die Synode in Österreich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Weltsynode tritt in allen Ländern in eine entscheidende Phase: Bis zum 15. August müssen alle Bischofskonferenzen die Ergebnisse aus den Diözesen bündeln und in eine nationale Synthese bringen, die bis dahin an das vatikanische Synodensekretariat ergehen soll.

 

Die Ergebnisse der Diözesen

 

 

 

 

Corona-Rahmenordnung
&
Präventionskonzept veröffentlicht

 

Die ab 16. April 2022 geltende Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste wird per 1. Juni 2022 ausgesetzt.

 

Rahmenordnung (AUSGESETZT)

 

Ab einer Anzahl von 500 Personen bleibt indes ein Präventionskonezpt für religiöse Feiern bzw. Gottesdienste aus einmaligem Anlass (Taufe, Firmung, Erstkommunion, Trauung) verpflichtend.

 

Präventionskonzept herunterladen (pdf)


Aktuelle Infos zu
 Corona & Kirche

 


 

Corona & Kirche

 

 

 

 

Hirtenwort der Bischöfe zur gesellschaftlichen Herausforderung der Pandemie.

 

Zum Hirtenwort

 

 

Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz
Rotenturmstraße 2
A-1010 Wien

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