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Staat und Kirche: Ab 7. Dezember wieder öffentliche Gottesdienste

Neue Vereinbarung zwischen Kultusministerium, Kirchen und Religionsgemeinschaften legt für öffentliche Gottesdienste ab Montag Mindestabstand von 1,5 Metern und verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz fest - Bischofskonferenz erarbeitet Detailregeln für Advent und Weihnachten

 

Ein Priester faltet die Hände und feiert den Gottesdienst am Altar, auf dem das Messbuch aufgeschlagen liegt, daneben eine einfache Atemschutzmaske, dahinter liturgische Geräte, am 8. Mai 2020 in Rom.

 

Ab Montag, 7. Dezember, sind öffentliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Donnerstag in einer neuen Vereinbarung mit dem Kultusministerium geeinigt. Im Wesentlichen gelten damit wieder jene Regeln, die bereits vor dem Lockdown ab 3. November praktiziert wurden. Demnach ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten, bei dem wie bisher ein Mund-Nasenschutz zu tragen ist.

 

Am Donnerstagvormittag hatten die katholischen Bischöfe im Rahmen einer Videokonferenz die Eckpunkte der Vereinbarung beraten. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Interview mit Kathpress. "Auf Grundlage der Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz jetzt eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Dezember festlegt. Darüber hinaus wird an den Regeln für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zu Weihnachten tagsüber und auch in der Nacht noch gearbeitet", erklärte Schipka.

 

Kultusministerin Susanne Raab dankte allen Kirchen und Religionsgemeinschaften "für das Durchhalten während des Lockdowns. Es ist sehr wichtig, dass die Religionsausübung nun wieder in Form von öffentlichen Gottesdiensten möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit sehr viel Halt gibt", betonte Raab in einer Aussendung und hielt fest: "Mit dieser Vereinbarung und den strengen Maßnahmen werden die Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterhin sicherstellen, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet."

 

Keine Gemeinde- und Chorgesänge

 

So wie alle anderen staatlichen Regelungen für die erleichterte Phase des Lockdowns tritt auch die Vereinbarung zu den Gottesdiensten mit 7. Dezember, 0 Uhr, in Kraft. Demnach darf der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, unterschritten werden, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert - hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen". Die Vereinbarung enthält zwei Schutzmaßnahmen, die auch schon ab 3. November gegolten haben: So werden Gemeinde- und Chorgesänge bis auf Weiteres ausgesetzt. "Aufschiebbare religiöse Feiern werden auch aufgeschoben", heißt es weiter und als Beispiel werden dafür Trauungen genannt. Wie bisher muss bei Gottesdiensten Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

 

"Darüber hinaus werden die Kirchen und Religionsgesellschaften weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen", legt die Vereinbarung fest. Als Beispiele werden der Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank genannt.

 

Bis zum Sonntag, 6. Dezember, finden somit keine öffentlichen Gottesdienste statt, die die Katholische Kirche von sich aus für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt hat. Weiterhin möglich bis zum 2. Adventsonntag sind nicht-öffentliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen, damit auf diese Weise stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden kann. Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.

 

 

Quelle: kathpress (03.12.2020)

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Aktuelle Veröffentlichungen

 

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  • Appell der Österreichischen Bischofskonferenz zur Aufnahme von Geflüchteten (22. Dezember 2021)
  • Corona-Regeln für Gottesdienste (12. Dezember 2021)
  • "Schützen. Heilen. Versöhnen." - Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht (7. Dezember 2021)
  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
  • Presseerklärung zur Herbstvollversammlung (12. November 2021)
  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
  • Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung (Juni 2021)

 

Presseerklärungen

 

Hier finden Sie die Presseerklärungen der Vollversammlungen der Bischofskonferenz seit 1991 im Wortlaut.

 

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Finanko - Ethische Geldanlagen

 

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Die Synode in Österreich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Weltsynode tritt in allen Ländern in eine entscheidende Phase: Bis zum 15. August müssen alle Bischofskonferenzen die Ergebnisse aus den Diözesen bündeln und in eine nationale Synthese bringen, die bis dahin an das vatikanische Synodensekretariat ergehen soll.

 

Die Ergebnisse der Diözesen

 

 

 

 

Corona-Rahmenordnung
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Die ab 16. April 2022 geltende Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste wird per 1. Juni 2022 ausgesetzt.

 

Rahmenordnung (AUSGESETZT)

 

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Hirtenwort der Bischöfe zur gesellschaftlichen Herausforderung der Pandemie.

 

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