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Schipka lobt gute Kirche-Staat-Kooperation in der Corona-Krise

Bischofskonferenz-Generalsekretär Schipka bei Fachtagung: Corona bewies Belastbarkeit der Zusammenarbeit zwischen Religionsgemeinschaften und Staat

 

 

"Die Kooperation funktioniert": Mit diesen Worten hat der Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schikpa, darauf hingewiesen, dass die Corona-Pandemie die Belastbarkeit des guten Verhältnisses zwischen Staat und gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften unter Beweis gestellt habe. Ja, mehr noch: "Dieses Verhältnis wurde aber auch weiterentwickelt." Der Staat habe in einer für die Menschen äußerst bedeutsamen Angelegenheit wie deren Gesundheit "den Religionsgemeinschaften vertraut, dass sie die Maßnahmen setzen, die für die Eindämmung der Pandemie bei gleichzeitiger Sicherung der religiösen Grundbedürfnisse nötig sind".

 

Schipka äußerte sich am Samstag bei einer Fachtagung über "Liturgie und COVID 19", die die Katholische Privat-Universität (KU) Linz gemeinsam mit dem Österreichischen Liturgischen Institut veranstalten. Zugeschaltet bei dieser Online-Veranstaltung am 20. und 21. November waren Theologen aus Österreich - darunter der Linzer Bischof Manfred Scheuer -, aus Deutschland und Italien, die sich über die Auswirkungen der Pandemie auf Gottesdienste und das Leben der Kirchen austauschten.

 

Der Bischofskonferenz-Generalsekretär sagte dazu laut seinem Kathpress vorliegenden Manuskript, die bisherige Kooperation von Kirchen und Staat sei durch die Pandemie noch auf eine weitere Basis gestellt worden. Denn es seien gerade die "Graubereiche", in denen die Zusammenarbeit besonders gut funktionierte und "angemessene Entscheidungen" getroffen werden konnten. Schipka berichtete von einem "kommunikativen Prozess, bei dem jeder Partner das einbringt, das er einzubringen vermag": der Staat die wissenschaftliche Expertise und die Begründungen für die notwendigen staatlichen Maßnahmen, die Religionen wiederum das Wissen um die Möglichkeit der Umsetzung im eigenen Bereich und Unterstützung bei der Motivation der Bevölkerung, die Maßnahmen mitzutragen. Und ein weiterer wichtiger Beitrag der Religionen sei, dass sie für Nähe und Begleitung Bedürftiger in Extremsituationen sorgen.

 

Es gab auch Wermutstropfen

 

"Was der Staat bedauerlicherweise wenig getan hat, war, die Lebens- und Gesellschaftsrelevanz der Religionen zu betonen", sah Schipka auch einen Wermutstropfen. Dass zu Ostern Hunderttausende auf die Mitfeier von Gottesdiensten in physischer Präsenz verzichten mussten, "war der Regierung keine Erwähnung wert". Im Blick auf die nun anbrechende Vorweihnachtszeit sagte der Priester und Jurist: "Dass ein lebendiger Advent zu mehr dient als zum Beleben des Weihnachtsgeschäfts, wird noch zu betonen sein." Hier werde ein Plausibilitätsverlust deutlich, den man kirchlicherseits nicht zu bejammern brauche, sondern der "die Frage nach der angemessenen Reaktion provoziert".

 

Durch die Pandemie und die dabei notwendigen Entscheidungsabläufe habe sich aber nicht nur das Verhältnis zu den staatlichen Stellen verändert, sondern - wie Schipka darlegte - auch die Kirchen und Religionsgesellschaften selber. Sie hätten Voraussetzungen für schnelle und weitreichende Entscheidungen schaffen müssen. "Dass dies im Fall der Katholischen Kirche weder rechtlich noch ekklesiologisch gedeckt ist, muss nicht unerwähnt bleiben", gestand der Bischofskonferenz-Generalsekretär zu.

 

Letztlich sei niemand befugt, für seine Religionsgemeinschaft innerhalb weniger Stunden Vereinbarungen mit dem Staat zu treffen. "Alle müssten eigentlich ihre eigenen Gremien befragen und deren Zustimmung erbitten", erklärte Schipka. "Dafür bleibt jedoch nie Zeit." Und so sei es immer wieder dazu gekommen, dass der Vorsitzende der Bischofskonferenz für die gesamte Katholische Kirche in Österreich verbindlich einschätzen musste, welche Maßnahmen verantwortbar sind und welche nicht - eine aus Schipkas Sich letztlich "angemessene Form", um zu den notwendigen Maßnahmen zu gelangen. Eine Reflexion dazu zu einem späteren Zeitpunkt mit größerer zeitlicher und persönlicher Distanz erachtet aber als notwendig.

 

Man ging "österreichischen Weg"

 

Österreich habe ein vorbildliches Religionsrecht, das Ausdruck des Respekts des Staates vor den inneren Angelegenheiten gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften ist, erläuterte Schipka weiter. Unter bestimmten Voraussetzungen sei es jedoch legitim, die Religionsfreiheit Beschränkungen zu unterwerfen, insofern sie für die Gesundheit oder für die öffentliche Sicherheit notwendig und auch verhältnismäßig sind. Dem Staat eine solche Berechtigung, die Religionsfreiheit zu beschränken, schlichtweg abzusprechen, "ist durch die Rechtsordnung sicherlich nicht gedeckt", wies Schipka hin.

 

In der Corona-Krise sei man einen "österreichischen Weg" gegangen, blickte der Ansprechpartner für Regierung und Behörden zurück: Bundeskanzler Sebastian Kurz die Religionsgemeinschaften schon beim ersten Lockdown gebeten, freiwillig auf gottesdienstliche Versammlungen zu verzichten. Damit habe die Bundesregierung selbst in Zeiten der Pandemie den Religionsgesellschaften die Regelung ihrer inneren Angelegenheiten überlassen, über die konkreten kirchlichen Maßnahmen aber zugleich Austausch bzw. Absprache gesucht. Im katholischen Bayern dagegen habe der Innenminister im Frühjahr zu einem bestimmten Zeitpunkt verlautbart, wie lange ein Gottesdienst dauern darf.

 

Er sei in einigen Beschwerde-Mails gefragt worden, wieso die Bischöfe eine freiwillige Selbstbeschränkung verfügten, erzählte Schipka und nannte zwei Gründe: Zum Einen dienten Maßnahmen wie Verzicht auf Gottesdienste oder verschobene kirchliche Feiern dem Schutz der Menschen, nicht nur der Gläubigen. "Es ist ein Ausdruck der Nächstenliebe, das eigene Verhalten so zu wählen, dass andere nach Möglichkeit nicht infiziert werden", so der Generalsekretär. Ein weiteres Argument sei die "Solidarität mit all jenen, die auf vieles andere jetzt verzichten müssen, nicht zuletzt mit jenen auf der Flucht oder in Unterdrückung, die bereits seit Jahren keine Gottesdienste feiern können".

 

Ohne dies empirisch belegen zu können, ist nach den Worten Schipkas "anzunehmen, dass die Maßnahmen durch die große Mehrheit der Gläubigen angenommen und akzeptiert werden und es eher wenige sind, die jedoch umso lauter dagegen protestieren".

 

 

Quelle: kathpress (21.11.2020)

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