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Lackner: Kirche zieht beim Lockdown mit

Bischofskonferenz-Vorsitzender: Ähnlich wie im Frühjahr sollen öffentliche Gottesdienste zeitlich befristet ausgesetzt werden - Kirchen und Religionsgesellschaften werden neue Vereinbarung mit Bundesregierung treffen - Kanzler Kurz dankt Kirchen und Religionsgesellschaften

 

 

 

"Die Katholische Kirche wird beim angekündigten Corona-Lockdown mitziehen und öffentliche Gottesdienste zeitlich befristet aussetzen."

Das erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Samstag im Interview mit Kathpress. "Die näheren Details werden noch in Abstimmung mit den anderen Kirchen und Religionsgesellschaften festgelegt, die dann wieder eine Vereinbarung mit der Regierung treffen werden", so Lackner.

 

Am Samstagnachmittag hat Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz einen verschärften und bis 6. Dezember zeitlich befristeten Lockdown vor allem für die Schulen und den Handel, aber auch mit Einschränkungen für das religiöse Leben angekündigt. Im Vorfeld hatte es dazu ein direktes Gespräch des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz gegeben. Kurz dankte Erzbischof Lackner und den anderen Kirchen und Religionsgesellschaften ausdrücklich, dass sie freiwillig öffentliche Gottesdienste aussetzen wollen. Nur mit den neuen Einschränkungen des Lockdowns könne man "die Vorweihnachtszeit und das Weihnachtsfest retten", so Kurz.

 

Kirchen bleiben offen

 

"Ähnlich wie beim Lockdown im Frühjahr werden die Kirchen für das persönliche Gebet offen bleiben", informierte Lackner über die Grundzüge der geplanten Änderungen.

 

"Öffentliche Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen werden aber weitestgehend und zeitlich befristet ausgesetzt. Gottesdienste können dann wie im Frühjahr nur in verschlossenen Räumen und im kleinsten Kreis stellvertretend für die Gemeinde gefeiert werden."

 

Damit sei gesichert, dass die Eucharistiefeier stattfindet und man über die Medien mitfeiern kann. Darüber hinaus sei auch im Lockdown die seelsorgliche Begleitung von Kranken und Sterbenden weiterhin möglich.

 

Wie der Vorsitzende der Bischofskonferenz weiter erklärte, sei diese Vorgangsweise bereits unter den Bischöfen abgesprochen. In einem nächsten Schritt werden sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Montag gemeinsam untereinander abstimmen und weitere Aspekte klären. Sie bilden die Grundlage für eine neue Vereinbarung mit der Bundesregierung, die den Rahmen für das religiöse Leben während des neuen Lockdowns zeitlich befristet vorgibt.

 

"Der Glaube gibt Halt und Kraft im Alltag genau so wie im Lockdown. Christliche Nächstenliebe muss sich jetzt im rücksichtsvollen Schutz der Mitmenschen, in Eigenverantwortung sowie in aufmerksamer Nähe und Hilfe für Bedürftige bewähren", hielt Erzbischof Lackner fest.

 

Für die nächsten Tage bis zum Inkrafttreten der neuen kirchlichen Vorgaben gelten die aktuellen kirchlichen Schutzmaßnahmen. Demnach ist bei Gottesdiensten in Kirchen und unter freiem Himmel ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Darüber hinaus sind weitere Schutzmaßnahmen zu beachten, die in einer Rahmenordnung der Bischofskonferenz detailliert ausgeführt sind.

 

Rahmenordnung der Bischofskonferenz

 

 

Quelle: kathpress (14.11.2020)

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Impressionen der Weihe von Johannes Freitag am 1. Mai 2025 im Grazer Dom.

 

 

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Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

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