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Corona: Kirche und Religionen verschärfen Maßnahmen

In Regionen mit steigenden Corona-Zahlen wieder Mund-Nasenschutz beim Gottesdienst und enge Absprache mit lokalen Gesundheitsbehörden

 

                    Statue eines betenden Menschen mit Mundschutz

 

Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in Absprache mit den staatlichen Stellen ihre Corona-Präventionsmaßnahmen. Die wichtigste Änderung ist, dass in Regionen mit steigenden Corona-Zahlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gottesdienst wieder verpflichtend ist. Das hat Kultusministerin Susanne Raab am Dienstag in einer Aussendung bekannt gegeben, nachdem die Bundesregierung ihre neuen Maßnahmen gegen einen weiteren Anstieg der Corona-Zahlen vorgestellt hatte, die ab Freitag in Kraft treten.

 

Anlass für die Verschärfung sind die zuletzt wieder gestiegenen Corona-Infektionen, wobei es auch im Umfeld von Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinzelt zur Bildung von Clustern gekommen sei, so das Ministerium. Daher sei in den vergangenen Tagen - wie bisher auch - mit allen Kirchen und Religionsgesellschaften die aktuelle Lage besprochen und die künftige Vorgehensweise vereinbart worden. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, gegenüber Kathpress:

 

"Die Vorgangsweise ist mit der Bischofskonferenz abgesprochen und die konkrete Umsetzung im Bereich der Katholischen Kirche wird derzeit geklärt."

 

Grundsätzlich betonte das Kultusministerium, dass aufgrund der aktuellen Erhöhung der Covid-Fallzahlen "erhöhte Vorsicht und Achtsamkeit geboten" sei. Konkret wurde vereinbart, dass "in Regionen mit hohen Coronavirus-Infektionszahlen" auf ein "konsequentes Tragen eines Mund-Nasenschutzes im Gottesdienst" zu achten ist. Verpflichtend ist der Mund-Nasenschutz zudem bei Gottesdiensten in Gemeinden, "in denen verstärkt rückkehrende Mitglieder aus Risikogebieten im Ausland teilnehmen".

 

Ist es im Umfeld von Kirchengemeinden zu Coronafällen gekommen oder sollten Regionen besonders davon betroffen sein, dann sollen in Absprache mit den lokalen Gesundheitsbehörden alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen getroffen werden, um die Gefahr von Infektionen zu reduzieren. "Das vorübergehende Aussetzen von öffentlichen Gottesdiensten ist eine Möglichkeit", heißt es dazu weiter. Auch soll durch geeignete Maßnahmen - wie das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln oder die Reinigung von regelmäßig verwendeten Flächen - das Infektionsrisiko so gut wie möglich minimiert werden.

 

Generell wird festgehalten: "Die Einhaltung der derzeit geltenden Sicherheitsabstände und Vorsichtsmaßnahmen wird konsequent sichergestellt." Auch verweist das Ministerium darauf, dass darüber hinausgehende Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren einer Infektion durch die einzelnen Kirchen und Religionsgesellschaften nach eigenem Ermessen gesetzt werden.

 

Für den Bereich der Katholischen Kirche ist dafür die "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste" maßgeblich. Sie wurde bereits mehrfach adaptiert; die letzte Fassung gilt seit 20. Juni. Darin ist ausdrücklich vorgesehen, dass jede Diözese Verschärfungen für den diözesanen oder regionalen Bereich erlassen kann. Das ist auch Anfang Juli durch die Diözese Linz geschehen, wo für das kirchliche Leben in einzelnen oberösterreichischen Bezirken strengere Maßnahmen erlassen wurden.

 

Kultusministerin Raab betonte abschließend in der Presseaussendung: "Bereits in der Vergangenheit haben wir eng mit den Kirchen und Religionsgesellschaften zusammengearbeitet, um die Ausbreitung des Coronavirus so rasch wie möglich einzudämmen. Leider haben wir in den letzten Wochen erhöhte Fallzahlen auch im Religionsbereich beobachten müssen. Jetzt geht es darum, zu verhindern, dass die Coronavirus-Infektionen in Österreich weiter zunehmen. Umso erfreulicher ist es, dass die Kirchen und Religionsgesellschaften ihre Verantwortung wahrnehmen und weiterhin mit der Bundesregierung an einem Strang ziehen."

 

 

Quelle: kathpress (21.07.2020)

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