Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]
  • zum Topmenü [Alt+3]
  • zu den Diözesenlinks [Alt+4]
  • zur Suche [Alt+5]
  • zu den Zusatzinformationen [Alt+6]

Topmenü:
  • Home
  • Amtsblatt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Presse
  • Kontakt

  • Schriftgröße: normal
  • Schriftgröße: groß
  • Schriftgröße: sehr groß
  • Home
  • Über uns
    • Bischöfe
    • Emeritierte Bischöfe
    • Zuständigkeiten
    • Generalsekretariat
    • Europareferent
    • Fachstellen
    • Kirche in Österreich
  • Positionen
    • Asyl & Migration
    • Familiensynode
    • Lebensschutz
    • Fortpflanzungsmedizin
    • Kreuz-Symbol
    • Bildung
    • Pfarrgemeinderäte
    • Europa
  • Rechtliches
    • Universität/Hochschule
    • Opferschutz
    • Corona-Pandemie
  • Datenschutz
  • Publikationen
    • Amtsblatt
    • Behelfe / Handreichungen
    • Hirtenbriefe / Erklärungen
    • Kirchliche Statistik
    • Presseerklärungen
    • Schriftenreihe
  • Bilder
    • Pressefotos
  • Links
  • FAQ
Hauptmenü ein-/ausblenden
Positionsanzeige:
  • Bischofskonferenz
  • Home

Aktuelles
Inhalt:
zurück

Ab 15. Mai weitere Lockerungen bei Gottesdiensten

Neue Verordnung und Vereinbarung zwischen Kultusministerin Raab und Kirchen ermöglichen ab Freitag Gottesdienste im Freien mit wenigen Einschränkungen

 

Kardinal Christoph Schönborn und Ministerin Susanne Raab

 

Wien, 13.05.2020 (KAP) Für Gottesdienste insbesondere unter freiem Himmel kommt es ab 15. Mai zu weiteren Erleichterungen. Grundlage dafür ist eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. In der Folge hat Kultusministerin Susanne Raab in einer Videokonferenz am Mittwochnachmittag mit den Spitzen der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften die Kriterien vereinbart, die ab Freitag für Gottesdienste und Veranstaltungen zur Religionsausübung gelten, und die Ergebnisse in einer Aussendung veröffentlicht. Die wichtigste Auflage ist dabei die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter, wobei aus Sicherheitsgründen ein Mindestabstand von zwei Metern bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen empfohlen ist. Für Gottesdienste im Freien entfällt ab 15. Mai die Begrenzung der Teilnehmerzahl, die bislang bei 10 Personen lag.

 

Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen, wie Kirchen und Kapellen, gilt weiterhin die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion zu tragen. Die Verpflichtung gilt aber nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Darüber hinaus müssen pro Person 10 Quadratmeter des Gottesdienstraumes vorhanden sein. Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sicherzustellen.

 

Abseits von Gottesdiensten gibt es für das Betreten von Gotteshäusern - etwa zum persönlichen Gebet - keine Einschränkung der Personenanzahl.

 

Gottesdienste im Freien

 

Erstmals näher geregelt und am Mittwoch zwischen der Kultusministerin und den Kirchen sowie Religionen im Detail vereinbart sind jetzt die Rahmenbedingungen für Gottesdienste im Freien. Hier gilt die Regel, dass ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten ist. Der Veranstalter des Gottesdienstes muss ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, wird aber seitens der Kirchen und Religionen dringend empfohlen.

 

Tipp: Das katholisch.at-Corona-Dossier

 

Weiters wurde eine begrenzte Teilnehmerzahl für die Religionsausübung im Freien vereinbart. Sie findet "in Art und Umfang von gemeindeüblichen Gottesdiensten" statt. Mit diesem Kriterium wird auf den jeweils ortsüblichen Charakter abgestellt. Damit soll verhindert werden, dass sich Freiluft-Gottesdienste mit auswärtigen Personen zu religiösen Großveranstaltungen auswachsen, die nicht nur eine erhöhte Ansteckungsgefahr in sich bergen, sondern auch eine erhöhte Verbreitungsgefahr einer möglichen Covid-19-Erkrankung. Vor allem wegen der erhöhten Verbreitungsgefahr bleiben daher auch Hochzeiten und Taufen bis auf Weiteres auf den engsten Familienkreis mit maximal 10 Personen begrenzt. Die Einhaltung des Mindestabstandes, die Verfügbarkeit von Desinfektionsmittel sowie die maximale Teilnehmerzahl ist durch Ordnerdienste der zuständigen Kirchen bzw. Religionsgemeinschaft sicherzustellen.

 

Bischofskonferenz ergänzt Rahmenordnung

 

Kardinal Christoph Schönborn, der an der Videokonferenz teilgenommen hatte, zeigte sich nach der erfolgten Einigung mit der Kultusministerin sehr zufrieden. "Ab 15. Mai wird es für alle Kirchen und Religionsgemeinschaften unabhängig von ihrer Größe noch besser möglich sein, Gottesdienste zu feiern und das religiöse Leben unter den Gläubigen zu pflegen", sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz im Interview mit Kathpress. Die Katholische Kirche werde "umgehend die neuen Regeln aufgreifen und die bestehende Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die ab Freitag mögliche Feier von öffentlichen Gottesdiensten rasch ergänzen."

 

Es sei "sehr erfreulich, dass die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie die erhofften Erfolge gebracht haben", führte der Kardinal weiter aus. Und schloss: "Ich danke der Bundesregierung und allen Gläubigen für die gelebte Verantwortung und Disziplin, die uns dem erhofften Ende der Krise einen großen Schritt näher gebracht haben. Beides und Gottes Hilfe brauchen wir weiterhin."

 

Kultusministerin Susanne Raab dankte allen Religionsgemeinschaften "für die ausgezeichnete Kooperation in dieser schweren Zeit", in die unter anderem das Osterfest, das jüdische Pessach-Fest oder der Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan gefallen seien. "Durch die gemeinsame Vereinbarung schaffen wir, dass Gläubige unter bestimmten Bedingungen wieder gemeinsam an Gottesdiensten teilnehmen können, aber gleichzeitig vor Infektionen so gut wie möglich geschützt werden. Damit ist ein wichtiger Schritt für die Wiederaufnahme des religiösen Lebens in Österreich erreicht."

 

Quelle: Kathpress

zurück

Zusatzinformationen:

Galerie: Neuer Weihbischof Freitag geweiht

Impressionen der Weihe von Johannes Freitag am 1. Mai 2025 im Grazer Dom.

 

 

Bischofskonferenz-Videos

Zustimmung erforderlich!Bitte akzeptieren Sie Cookies von Youtube und laden Sie die Seite neu, um diesen Inhalt sehen zu können.

Aktuelle Veröffentlichungen

 

  • Leben schützen - 50 Jahre nach Beschluss der Fristenregelung (28. November 2023)
  • Nationale Synthese zum Synodalen Prozess (21. September 2022)
  • Appell der Österreichischen Bischofskonferenz zur Aufnahme von Geflüchteten (22. Dezember 2021)
  • "Schützen. Heilen. Versöhnen." - Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht (7. Dezember 2021)
  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
  • Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung (Juni 2021)

 

Presseerklärungen

 

Hier finden Sie die Presseerklärungen der Vollversammlungen der Bischofskonferenz seit 1991 im Wortlaut.

 

 Zu den Erklärungen

 

 

Nachrichten

 

Neues auf katholisch.at

  • "Msgr. Otto Mauer-Preis" 2025 für Bildende Kunst ausgeschrieben
  • Diözesansportgemeinschaft: Klub-WM war "Turnier der Superreichen"
  • "Be Blessed!": Große Nachfrage nach Maturasegen per WhatsApp
  • Linz: Domorganist Kreuzhuber mit Konzert verabschiedet
  • Experte: Theologie bietet Handwerkszeug für Fake News-Bekämpfung

 

Finanko - Ethische Geldanlagen

 

Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

„Richtlinie Ethische Geldanlagen“ (FinAnKo).

 

Alle Informationen

 

 


Hauptmenü:
  • Home
  • Über uns
  • Positionen
  • Rechtliches
  • Datenschutz
  • Publikationen
  • Bilder
  • Links
  • FAQ

 

 

 

Synodaler Prozess

Weltsynode

 

Abschlussdokument der Synode (Deutsch)

 

Begleitende Notiz von Papst Franziskus über die Verbindlichkeit des Synoden-Schlussdokuments

 

NEU: Abschlussdokument zur Weltsynode (Oktober 2024)

 

Österreich-Bericht zur Vorbereitung des Instrumentum Laboris für die zweite Synodenversammlung im Oktober 2024

 

Austrian report on the preparation of the Instrumentum Laboris for the second Synod Assembly in October 2024

 

Relazione dell'Austria per la preparazione dell'Instrumentum Laboris per la seconda Assemblea sinodale dell'ottobre 2024

 



Synthese-Bericht der Weltsynode (3. November 2023)

 

Nationale Synthese zum synodalen Prozess

 

Statements zur Synthese

 

Begleitwort

 


 

Sintesi nazionale sul processo sinodale

 

Austrian synthesis report

 

Mehr Infos zur Synode

 

 

 

Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz
Rotenturmstraße 2
A-1010 Wien

Diözesenmenü:
  • Diözese Eisenstadt
  • Diözese Feldkirch
  • Diözese Graz-Seckau
  • Diözese Gurk
  • Diözese Innsbruck
  • Diözese Linz
  • Diözese St. Pölten
  • Erzdiözese Salzburg
  • Erzdiözese Wien
  • Militärordinariat
  • Abtei Wettingen-Mehrerau

nach oben springen