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Schönborn: Regeln für Gottesdienste im Freien ab 15. Mai in Arbeit

Kardinal nach Videokonferenz der Bischöflichen Ad-hoc-Kommission: Bischofskonferenz klärt gerade mit Regierung Eckpunkte für Gottesdienste ab Mitte Mai unter freiem Himmel

 

 

Nachdem die Bischofskonferenz am Sonntag detaillierte Regeln für öffentliche Gottesdienste in Räumen ab 15. Mai veröffentlicht hat, sind nun die Kriterien für Gottesdienste im Freien in Ausarbeitung. Das hat Kardinal Christoph Schönborn am Dienstag nach der Videokonferenz der Bischöflichen Ad-hoc-Kommission gegenüber Kathpress erklärt. "Die Bischofskonferenz klärt gerade mit der Regierung die Eckpunkte, unter denen ab 15. Mai Gottesdienste auch wieder unter freiem Himmel stattfinden können", sagte der Kardinal.

 

Die innerkirchlichen Details für die Feier der Gottesdienste werden wieder vom Österreichischen Liturgischen Institut unter Leitung von Weihbischof Anton Leichtfried erarbeitet, der in der Bischofskonferenz für den Bereich Liturgie zuständig ist. Wie bisher sei man dabei auch im Kontakt mit allen anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften, so der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz.

 

Rahmenordnung und Hirtenbrief

 

Eckpunkte bei der am Sonntag veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz für Gottesdienste in Räumen ab Mitte Mai sind die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen. Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird.

 

Grundsätzlich hielten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betonte die Bischofskonferenz.

 

Zusammen mit der Rahmenordnung haben die Bischöfe am Sonntag ein Hirtenwort mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Pastoral und Gesellschaft veröffentlicht. Darin dankten die Bischöfe "allen Gläubigen, dass sie den bisher gewählten Weg des Gebetes und der konkreten Sorge für die Nächsten mitgegangen sind". Gleichzeitig ersuchten sie bei der schrittweisen Rückkehr zum vertrauten kirchlichen Leben um "Geduld, Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme verbunden mit dem Blick auf verschiedene Formen des Kirche-Seins".

 

Das Hirtenwort trägt den Titel "Gebet und stiller Dienst" und greift damit ein Zitat von Papst Franziskus bei der denkwürdigen Feier am 27. März am leeren Petersplatz auf. In diesem Sinn hielten die Bischöfe fest: "Papst Franziskus ist uns ein Vorbild im Kampf gegen die Pandemie und er sagt: 'Gebet und stiller Dienst - das sind unsere siegreichen Waffen.'" Einmal mehr betonten die Bischöfe, dass die bisherigen Einschränkungen ein notwendiger Beitrag zur Überwindung der Pandemie seien und dem christlichen Gebot der Selbst- und Nächstenliebe entspringen. "Daher liegen uns das von Gott geschenkte Leben, die Gesundheit und das seelische Heil aller Menschen am Herzen", hielt der Episkopat fest.

 

 

Quelle: kathpress (05.05.2020)

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