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Elbs: Papst nimmt Bischöfe und Orden in die Pflicht

Feldkircher Bischof im "Kathpress"-Interview zu neuem Motu proprio von Papst Franziskus: "Jedem Verdachtsfall muss nachgegangen werden, nichts darf vertuscht werden"

 

Feldkirch am 2.9.2015 Krone Laendle Magazin Interview mit Bischof Benno Elbs.

 

Der Feldkircher Bischof Benno Elbs sieht im neuen Motu proprio von Papst Franziskus einen weiteren wichtigen Schritt im Kampf gegen sexuellen Missbrauch in der Kirche. Mit dem Motu proprio nehme der Papst vor allem die Bischöfe und Ordensoberen in die Pflicht und alle, die als Kleriker oder Mitglied einer Ordensgemeinschaft Verantwortung in der Kirche tragen, hielt Elbs am Donnerstag im "Kathpress"-Interview fest. Gerechtigkeit und Hilfe für Opfer sowie ein klares und konsequentes Vorgehen gegen Verdächtige stärkten die Prävention und müssen oberste Priorität haben, so der Bischof. Er führt den Vorsitz im kürzlich von der österreichischen Bischofskonferenz gegründeten Beirat für Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch und Gewalt in der Kirche.

 

Papst Franziskus hat die Kirchenrechtsnormen im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch durch Geistliche drastisch verschärft. Das Motu Proprio trägt den Titel "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt). Die neuen Normen gelten ab 1. Juni weltweit in der katholischen Kirche; zunächst befristet auf drei Jahre.

 

Das am Donnerstag veröffentlichte kirchliche Gesetz sieht neue Verfahrensweisen für die Strafanzeige vor und führt eine weltweite Anzeigepflicht ein. Erstmals regelt es die Untersuchung gegen Bischöfe, die Ermittlungen vertuscht oder verschleppt haben. Es verpflichtet die kirchlichen Stellen, die staatlichen Strafermittler in ihrer Arbeit zu unterstützen. Zudem müssen alle Diözesen bis spätestens Juni 2020 ein leicht zugängliches Meldesystem für Anzeigen einrichten.

 

Österreich gut aufgestellt

 

Wie Bischof Elbs gegenüber "Kathpress" betonte, greift der Papst bewusst Maßnahmen auf, die sich in verschiedenen Ländern bereits bewährt haben und die zuletzt beim vatikanischen Kinderschutzgipfel im Februar in Rom intensiv behandelt wurden.

 

Vieles was jetzt ein weltkirchlicher Standard wird, sei in der Kirche "in Österreich bereits seit 2010 eine gelebte Praxis", so Elbs. Die damals von der Bischofskonferenz gemeinsam mit den Ordensgemeinschaften beschlossene Rahmenordnung, die 2016 novelliert wurde, enthält mit den diözesanen Ombudsstellen jenes vom Papst jetzt verpflichtend vorgesehene Meldesystem, an die sich jeder mit einem Verdacht wenden kann. Elbs:

 

"Jedem Verdachtsfall muss nachgegangen werden, nichts darf vertuscht werden - dieser Grundsatz gilt bei Missbrauchsfällen seit 2010 in der Kirche in Österreich und ist jetzt auch weltweit in der Kirche verpflichtend."

 

Lobend hob der Feldkircher Bischof hervor, dass in dem neuen Moto proprio auch die Einbindung von externen, unabhängige Experten in die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen vorgesehen ist. Das sei in Österreich bereits seit Jahren der Fall und für geschlossene Gemeinschaften wie die Kirche ganz besonders wichtig.

 

Präzisierungen nötig

 

Die neuen Normen brächten freilich auch einige Präzisierungen, die auch für die Kirche in Österreich wichtig sind: Zum einen werde die Meldepflicht noch etwas verschärft. Nun könne es keine wie auch immer gearteten Einschränkungen mehr geben, dass ein Kleriker Informationen zu einem Missbrauchsfall zurückhält und sie nicht an seine Vorgesetzten bzw. die entsprechenden kirchlichen Meldestellen weitergibt. Auch dann nicht, wenn das Opfer dies nicht will.

 

Wichtig sind für Elbs auch jene neuen Vorschriften, die vor allem die Bischöfe und die Oberen von Ordensgemeinschaften in die Pflicht nehmen. Nichts dürfe behindert oder vertuscht werden, auch mit jeder Unterlassung mache man sich als kirchlicher Verantwortungsträger mitschuldig am Leid der Opfer. Die neuen Normen förderten damit "eine Kultur der konstruktiven Einmischung und Auseinandersetzung, eine 'Kultur des Hinschauens'", so Elbs mit Verwies auf die heimische kirchliche Rahmenordnung.

 

Ebenso neu und wichtig seien die Verfahrensweise bei Vorwürfen gegen Bischöfe, Kardinäle und Ordensoberen. Die Zuständigkeiten würden präzisiert und werten die Rolle des Metropoliten beim kirchenrechtlichen Verfahren - in Österreich sind das der Wiener und der Salzburger Erzbischof - entscheidend auf. Elbs:

 

"Was wäre Betroffenen in Österreich erspart geblieben, wenn es im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen Kardinal Groer 1995 diese Klarheit und Entschiedenheit gegeben hätte, die jetzt Papst Franziskus für die Kirche weltweit angeordnet hat."

 

Der Feldkircher Bischof bekräftigte abschließend, dass die Bischöfe um die ständige Weiterentwicklung der österreichische Rahmenordnung gegen Missbrauch bemüht seien und auch die entsprechenden neuen vatikanischen Vorgaben nun umgesetzt würden.

 

 

Quelle: kathpress (09.05.2019)

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