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Bischofskonferenz gegen Höchstbetrag für Asylwerber-Arbeiten

Generalsekretär Schipka sieht keine Notwendigkeit einer Stundenlohnlimitierung bei gemeinnützigen Tätigkeiten durch das Innenministerium

 

 

Asylwerber sollen bereits während des laufenden Verfahrens freiwillig einer sinnvollen und bezahlten Tätigkeit nachgehen können, von der Festlegung eines Höchstbetrags zur Abgeltung dieser gemeinnützigen Tätigkeiten sollte jedoch abgesehen werden. Das hat der Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, in einer Stellungnahme zur entsprechenden Verordnung von Innenminister Herbert Kickl betont, der den Stundenlohn bei so genannten "Remunerationstätigkeiten" von Asylwerbern auf maximal 1,50 Euro begrenzen will.

 

Stellungnahme

 

Bisher liege dieser Betrag im Ermessen der jeweiligen Gebietskörperschaft und bewege sich meist zwischen drei und fünf Euro pro Stunde, merkte Schipka an. Diese Regelung bewähre sich offenbar, somit liege "keine Notwendigkeit vor, vom derzeit erfolgreich praktizierten Modell abzugehen". Eine staatliche Regelung solle nur dann erlassen werden, wenn tatsächlich entsprechender Regelungsbedarf besteht, sprach sich die Bischofskonferenz durch ihren Generalsekretär gegen eine Limitierung aus.

 

Grundsätzlich sei die Regelung zu begrüßen, wonach Asylwerber außer eingeschränkten selbstständigen Tätigkeiten bzw. einer Saisonarbeit auch gemeinnützigen Hilfstätigkeiten nachgehen können. Davon würden alle Beteiligen profitieren, so Schipka. Die wirtschaftliche und soziale Integration der Asylwerber werde gefördert, sie könnten einen geringen Zuverdienst erwirtschaften, durch Kontakte mit der lokalen Bevölkerung könnten allenfalls vorhandene gegenseitige Vorurteile abgebaut werden. Und die Gebietskörperschaften können im öffentlichen Interesse gelegene Aufgaben wie Landschaftspflege und Sauberhaltung des öffentlichen Raums unter moderaten Kosten durchführen lassen.

 

 

Quelle: kathpress (12.04.2019)

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