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Schipka: Karfreitagslösung nicht ganz im Sinn der Evangelischen

Generalsekretär der Bischofskonferenz wenig erfreut mit Regierungsvorhaben, dass künftig Karfreitag für alle ab 14 Uhr frei ist - "Evangelische Christen werden durch diese Regelung etwas Wichtiges verlieren"

 

Wenig Freude mit dem Beschluss der Regierung, dass der Karfreitag künftig ein "halber" Feiertag für alle sein wird, hat die Österreichische Bischofskonferenz. Generalsekretär Peter Schipka bedauerte in einer ersten Stellungnahme gegenüber "Kathpress", dass die nun geplante Lösung auf Kosten der evangelischen Christen im Land gehe. Diese würden "etwas Wichtiges verlieren".

 

Der Karfreitag wird künftig für alle ein "halber" Feiertag. Das haben ÖVP und FPÖ am Dienstag angekündigt. "Es wird eine Halbtagesregelung für den Karfreitag geben. Ab 14 Uhr ist für alle frei. Das soll schon ab dem kommenden Karfreitag gelten", hielten FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz und der stellvertretende ÖVP-Klubobmann Peter Haubner in einer Aussendung fest. Der "Karfreitag" stand am Dienstag im Parlament auf der Tagesordnung im Arbeits- und Sozialausschuss. Für evangelische Arbeitnehmer bedeutet dies eine Verschlechterung, haben sie doch bisher den ganzen Tag frei.

 

Wie Schipka sagte, sei die Einführung einer gesetzlich arbeitsfreien Zeit am Karfreitag ab 14 Uhr zwar gegenüber der bisherigen Regelung eine Aufwertung dieses für Christen bedeutsamen Tages - selbst dann, wenn die Geschäfte geöffnet haben dürfen. Bedauerlich sei freilich, dass keine Lösung gefunden wurde, die sicher stelle, dass für evangelische Christen der Karfreitag ein Feiertag wie bisher bleibe. Schipka:

 

"Evangelische Christen werden durch diese Regelung etwas Wichtiges verlieren. Das ist durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs keineswegs gefordert. Vielmehr fordert der EuGH bloß eine diskriminierungsfreie Regelung ein und regt selber an, den gesamten Tag für alle zum Feiertag zu machen."

 

Schipka betonte weiters gegenüber "Kathpress", dass "Feiertage wie Geburtstage von ihrem Wesen her immer ein ganzer Tag sind". Es wäre darüber hinaus ein großer Verlust, wenn die neue Karfreitagsregelung Vorbild für andere Feiertage werden sollte, warnte der Generalsekretär der Bischofskonferenz:

 

"Wenn nämlich Feiertage auf einen arbeitsfreien Nachmittag reduziert werden, wird das Wesen der österreichische Sonn- und Feiertagskultur ausgehöhlt. Die Kirche würde gegen eine derartige Fehlentwicklung entschieden auftreten."

 

Schipka hatte zuletzt für eine Lösung plädiert, "bei der niemand verliert". Eine solche Lösung sei der Katholischen Kirche auch im Rahmen von Gesprächen mit Kanzleramtsminister Gernot Blümel zugesagt worden, sagte Schipka noch am Sonntag in einem Beitrag in der ORF-Sendung "Hohes Haus". Eine "Abschaffung von Feiertagen" jedenfalls stehe aus Sicht der Katholischen Kirche "nicht zur Diskussion", unterstrich der Generalsekretär. Es müsse durch eine noch ausstehende gesetzliche Neuregelung auf jeden Fall gewährleistet sein, dass für die evangelischen Christen der Karfreitag ein arbeitsfreier Tag bleibe. Die Bischofskonferenz hatte in der Debatte bereits Ende Jänner unterstrichen, dass sie einen Tausch von Feiertagen ablehne und stattdessen einen weiteren Feiertag für alle begrüßen würde.

 

Der EuGH hatte die österreichische Regelung, wonach nur für evangelische und altkatholische Arbeitnehmer der Karfreitag ein bezahlter Feiertag ist, als gleichheitswidrig aufgehoben. Wenn die entsprechende Regelung nicht korrigiert wird, hätten alle Arbeitnehmer - auch katholische - am kommenden Karfreitag (19. April) einen bezahlten Feiertag. Die Regierung wollte einen solchen weiteren Feiertag - es wäre dies der 14. - verhindern; die Wirtschaft befürchtet enorme Mehrkosten.

 

Rosenkranz und Haubner betonten am Dienstag in ihrer Aussendung, dass das vorliegende EuGH-Urteil zu einer notwendigen Neuregelung geführt habe:

 

"Das EuGH-Urteil ist zu akzeptieren. Deshalb brauchen wir nun eine schnelle gesetzliche Lösung. Rechtzeitig vor dem kommenden Karfreitag soll es nun die neue Regelung geben, die am Status Quo möglichst wenig verändert."

 

Die Neuregelung sei eine Lösung, die dazu führe, dass die Karfreitagsregelung nahe an der bisherigen Regelung bleibe. Die detaillierte Ausformulierung solle nun so zeitnah erfolgen, dass ein Beschluss noch im Februar möglich sei, so Haubner und Rosenkranz.

 

 

Quelle: kathpress (19.02.2019)

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