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Ethikunterricht: Bischofskonferenz unterstützt Faßmann-Vorschlag

Bischofskonferenz-Generalsekretär Schipka sieht im geplanten Ethikunterricht einen "Mehrwert gegenüber bestehendem schulischen Defizit"

 

Ethikunterricht: Bischofskonferenz unterstützt Faßmann-Vorschlag

 

Wien, 15.01.2019 (KAP) Ausdrückliche Unterstützung für die von Bildungsminister Heinz Faßmann geplante Einführung eines verpflichtenden Ethikunterrichts für Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, kommt von der Österreichischen Bischofskonferenz. Deren Generalsekretär, Peter Schipka, begrüßte die Umsetzung dieses Vorhabens, das im Regierungsprogramm festgelegt ist und auch schon seit zehn Jahren von der Bischofskonferenz vorgeschlagen wird. "Ethikunterricht ist ein Mehrwert gegenüber dem jetzt bestehenden schulischen Defizit, und der konfessionelle Religionsunterricht ist demgegenüber ein zusätzlicher Mehrwert, weil er immer schon ethische Fragen behandelt, ohne sich darin zu erschöpfen", erklärte Schipka am Dienstag im Interview mit "Kathpress".

 

Bildungsminister Heinz Faßmann hat am Dienstag im ORF-"Mittagsjournal" sein Vorhaben zur Einführung eines Ethikunterrichts als Verpflichtung für Schülerinnen und Schüler bekräftigt, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Eine Umsetzung dieses Modells sei vorerst an AHS- und BHS-Oberstufen sowie Berufsbildenden Schulen geplant, wobei es aber auch noch zu Verzögerungen kommen könne. Im "Kurier" (Dienstag) war die Einführung im Schuljahr 2020/21 als fix bezeichnet worden, im ORF-Mittagsjournal sagte Faßmann, es gebe "immer die Möglichkeit von Stolpersteinen". Solche wären etwa eine politische Ablehnung, zuwenig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer sowie keine ausreichende Finanzierungszusicherung.

 

Der neue Ethikunterricht soll ein alternatives Pflichtfach sein und für jene Schülerinnen und Schüler obligatorisch, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben. "Ich halte ihn für eine ganz wesentliche Maßnahme gerade in einer pluralistischen Gesellschaft, um wieder so etwas wie ein gemeinsames ethisches Fundament aufzubauen", so der Minister.

 

Faßmann sprach von einem Prozess der Umsetzung in Phasen. "Wir sind noch nicht in dieser ganz konkreten Planungsphase", räumte er ein. Derzeit gehe es um die Ausarbeitung einer "Umsetzung einer politischen Absicht (des Regierungsprogramms; Anm.) in eine schulische Realität". So spricht das "Regierungsprogramm 2017-2022" von der Beibehaltung des konfessionellen Religionsunterrichts und einem "verpflichtenden Ethikunterricht für alle, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen".

 

Schulversuch Ethik seit 1997

 

Den Schulversuch Ethik gibt es an österreichischen Schulen seit 1997. Derzeit wird an 211 AHS-Oberstufen bzw. berufsbildenden mittleren oder höheren Schulen (BMHS) Ethik als Pflichtgegenstand für Schüler angeboten, die keinen Religionsunterricht besuchen. Hintergrund für die seit den 1990er Jahren immer wieder geführte Diskussion um den Ethikunterricht ist die gesellschaftliche Entwicklung: In den vergangenen Jahrzehnten ist der Anteil der Personen ohne Religionsbekenntnis ständig gestiegen, von vier Prozent im Jahr 1951 auf 17 Prozent 2017. Außerdem können auch Angehörige einer Religionsgemeinschaft vom Religionsunterricht abgemeldet werden - zunächst durch die Eltern, ab 14 Jahren können dies Schüler selbstständig auch ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

 

Bekenntnislose und von Religion abgemeldete Schüler haben derzeit ohne Schulversuch eine Freistunde. An Schulen mit Schulversuch müssen sie dagegen verpflichtend am Ethikunterricht teilnehmen, was die Abmeldung vom Religionsunterricht tendenziell unattraktiver macht. Eine freiwillige Teilnahme von Bekenntnislosen am Religionsunterricht als Freigegenstand war bisher möglich.

 

Unterrichten kann das Fach derzeit wie auch künftig jeder Lehrer, der an einer Pädagogischen Hochschule (PH) eine entsprechende Zusatzausbildung gemacht hat. In der Praxis sind das bisher vor allem Religionslehrer.

 

religionsunterricht.at

 

Quelle: Kathpress

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Impressionen der Weihe von Johannes Freitag am 1. Mai 2025 im Grazer Dom.

 

 

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  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
  • Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung (Juni 2021)

 

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