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Bischofskonferenz: Sozialhilfegesetz "überarbeiten"

Vielfältige Bedenken gegenüber geplanter "Mindestsicherung neu" - Geringe Leistungshöhe und Kinderarmut zentrale Kritikpunkte

 

Bischofskonferenz: Sozialhilfegesetz 'von Grund auf überarbeiten'

 

Wien, 10.1.2019 (KAP) Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Donnerstag an die Bundesregierung appelliert, den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Sozialhilfe ("Mindestsicherung neu") in dieser Form nicht zu beschließen, sondern zu überarbeiten. In einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf (im Rahmen des Begutachtungsverfahrens), die von Generalsekretär Peter Schipka unterzeichnet ist, werden mehrere Bedenken angeführt. Sie betreffen die Leistungshöhe und die Auswirkungen auf kinderreiche Familien. "Kinder dürfen nicht von vornherein ihrer Zukunftsperspektiven beraubt werden", heißt es etwa in der Stellungnahme wörtlich. 

 

Eine Gesellschaft müsse sich immer daran messen lassen, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht und die Mindestsicherung sei heute das "letzte Auffangnetz" für Menschen, deren finanzielle und soziale Existenzgrundlage weder durch Erwerbsarbeit noch durch Leistungen aus der Arbeitslosen- oder Pensionsversicherung gesichert ist, so die Bischofskonferenz. Es sei aus diesem Grund notwendig, dass die Sozialhilfe auf Basis des geplanten Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes diese Funktion in der Zukunft "vollumfänglich" übernehmen kann und für die betroffenen Menschen künftig das ist, was bisher die Mindestsicherung war, "nämlich die staatliche Unterstützung zur Führung eines menschenwürdigen Lebens, die auch die soziale und kulturelle Teilhabe und die freie Entwicklung der Persönlichkeit ermöglicht".

 

Von dieser grundlegenden sozialen Absicherung dürfe auch niemand ausgeschlossen sein, der in Österreich darauf angewiesen ist. Das gebiete das Recht jedes Menschen auf soziale Sicherheit und die Verantwortung für den Erhalt der gesellschaftlichen Einheit in Österreich.

 

Die Höhe der Sozialhilfeleistung müsse sich dabei am materiellen Aufwand orientieren, den man zur Sicherung grundlegender Lebensbedürfnisse benötigt, mahnt die Bischofskonferenz ein. Die Leistungshöhe sei insbesondere für Familien mit mehreren Kindern deshalb so zu bemessen, dass damit durchschnittliche Lebenshaltungskosten bestritten werden können, wird festgehalten.

 

Ein österreichweites Grundsatzgesetz müsse zudem im Sinne des Prinzips der Subisidiarität den Bundesländern Spielräume geben, um zwecks Armutsbekämpfung regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Wenn aber - wie im Entwurf - Leistungen als Maximalleistungen ausgestaltet werden und den Bundesländern zu wenig Spielraum bleibe, um die jeweils notwendigen Gegebenheiten (Wohnkosten oder Mobilitätskosten) zu berücksichtigen, entstehe die "Gefahr der Nivellierung nach unten", befürchtet die Bischofskonferenz.

 

Kinder und Familien

 

Das gute Funktionieren einer Gesellschaft sei eng mit dem Wohlergehen der Familie verbunden. Von da her ergebe sich auch die Verantwortung des Staates, "besonders Familien mit mehreren Kindern" so zu unterstützen, dass sie ein Leben jenseits der Armutsgefährdung führen können, heißt es in der Stellungnahme und weiter wörtlich: "Kinder dürfen nicht von vornherein ihrer Zukunftsperspektiven beraubt werden. Ebensowenig darf Kinderreichtum bestraft werden."

 

Das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz ersucht in der Stellungnahme zudem nachdrücklich darum, den seit Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung etablierten Begriff der "Mindestsicherung" nicht aufzugeben, da dieser weniger stigmatisiert und den Menschen klarer als Subjekt in den Mittelpunkt stelle. Die Eingabe endet mit einem Appell an Regierung und Parlament, "den vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zu beschließen, sondern - unter Berücksichtigung der Ausführungen in dieser Stellungnahme - zu überarbeiten".

 

Umfangreiche Caritas-Stellungnahme

 

In dem Schreiben der Bischofskonferenz wird zudem auf die sehr ausführliche Stellungnahme der Caritas verwiesen. Die Caritas hat in ihrem 35 Seiten starken Dokument detailliert zu den einzelnen Punkten des Gesetzesentwurfs Stellung genommen, zugleich am Beginn festgehalten, dass mit diesem neuen Gesetz ein fundamentaler Schritt hin zur Aushöhlung des bisherigen Sozialstaates unternommen werde. Statt Armut zu bekämpfen und präventiv zu vermeiden, würden in diesem Entwurf die Armen bekämpft.

 

Wörtlich heißt es u.a.:

 

"Nach diesem Entwurf scheint die Sozialhilfe nicht mehr soziale Sicherheit, Gleichheit und Gerechtigkeit zu fördern, sondern gezielter Abschottung zu dienen. Dies wird in Wirkungsziel 3 deutlich, wenn als Ziel die 'Dämpfung der Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem' vorgegeben wird."

 

Das Menschenbild, das in diesem Entwurf zur Anwendung kommt, scheine kein Interesse daran zu haben, Menschen bestmöglich in die Gesellschaft zu integrieren. Es scheine im Gegenteil sogar auf Desintegration verschiedener Menschengruppen abzuzielen, kritisiert die Caritas: "So scheinen nach Ansicht des Gesetzgebers subsidiär Schutzberechtigte und strafrechtlich verurteilte Menschen aus nicht nachvollziehbaren Gründen viel weniger Geld zu benötigen, um sich (wieder) in die Gesellschaft integrieren zu können." Nach Ansicht der Caritas sollten aber alle Menschen, die dauerhaft legal in Österreich leben, im Sinne der Armutsbekämpfung gleich behandelt werden.

 

Fundamental ist auch die Caritas-Kritik an den Verschlechterungen für Kinder bzw. kinderreiche Familien. Diese würden noch stärker von Armut betroffen sein als bisher. Besonders kritisch sei bei diesem Gesetzentwurf die Tatsache zu betrachten, "dass keinerlei Versuche zu finden sind, Kinder treffsicher zu fördern und ihnen - unabhängig von ihrer familiären Herkunft - von Seiten des Staates die bestmöglichen Chancen zu bieten", hält die Caritas fest.

 

Quelle: Kathpress

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