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Über uns
Inhalt:

Die Österreichische Bischofskonferenz ist der Zusammenschluss der Bischöfe der österreichischen Diözesen, der mit Gutheißung des Apostolischen Stuhles errichtet ist. Ihre Aufgaben sind das Studium und die Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, die gegenseitige Beratung und notwendige Koordinierung der kirchlichen Arbeit, der gemeinsame Erlass von Entscheidungen sowie die Pflege der Verbindungen zu anderen Bischofskonferenzen. Grundlagen für diese Aufgaben sind die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils, hier insbesondere das Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Nr. 37-38), das Kirchliche Gesetzbuch (insbesondere die Canones 447-459 des Codex Iuris Canonici) aus dem Jahr 1983 sowie die Statuten der Österreichischen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2005.


Die Vollversammlung ist das Hauptorgan der Österreichischen Bischofskonferenz. Die Mitglieder der Bischofskonferenz sind grundsätzlich zur Teilnahme an der Vollversammlung verpflichtet, als Entschuldigungsgrund gelten eine schwere Erkrankung oder eine Verpflichtung durch höhere Autorität. Für Diözesanbischöfe ist es in diesen Fällen möglich, sich nach den Vorgaben der Statuten vertreten zu lassen. Zur Vollversammlung wird auch der Apostolische Nuntius in Österreich eingeladen, der jedoch kein Mitglied der Bischofskonferenz ist.

 

Jeweils im Frühjahr, im Sommer und im Herbst eines Jahres findet eine ordentliche Vollversammlung statt. Dazwischen können außerordentliche Vollversammlungen angesetzt werden, die entsprechend der Terminologie der Statuten als "außerordentlich" bezeichnet werden müssen.

 

Die Vollversammlung wird vom Vorsitzenden der Bischofskonferenz einberufen. Er erstellt gemäß den Statuten die Tagesordnung und leitet die Sitzungen. Da er die Bischofskonferenz nach außen vertritt, ist es in der Regel der Vorsitzende, der die Öffentlichkeit über die Ergebnisse einer Vollversammlung informiert.

 

Jedes Mitglied der Bischofskonferenz kann innerhalb der festgesetzten Frist Vorschläge für die Tagesordnung einbringen. Im Verlauf der Vollversammlung hat auch jedes Mitglied der Bischofskonferenz das Recht, Anträge einzubringen, die vom Vorsitzenden zur Abstimmung gebracht werden. Das Statut regelt, in welchen Materien die Bischofskonferenz Beschlüsse fassen kann, wer hierzu stimmberechtigt ist und welche Mehrheit erforderlich ist. Das offizielle Promulgationsorgan der Beschlüsse ist das Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz.


Zusatzinformationen:

Galerie: Neuer Weihbischof Freitag geweiht

Impressionen der Weihe von Johannes Freitag am 1. Mai 2025 im Grazer Dom.

 

 

Bischofskonferenz-Videos

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Aktuelle Veröffentlichungen

 

  • Leben schützen - 50 Jahre nach Beschluss der Fristenregelung (28. November 2023)
  • Nationale Synthese zum Synodalen Prozess (21. September 2022)
  • Appell der Österreichischen Bischofskonferenz zur Aufnahme von Geflüchteten (22. Dezember 2021)
  • "Schützen. Heilen. Versöhnen." - Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht (7. Dezember 2021)
  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
  • Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung (Juni 2021)

 

Presseerklärungen

 

Hier finden Sie die Presseerklärungen der Vollversammlungen der Bischofskonferenz seit 1991 im Wortlaut.

 

 Zu den Erklärungen

 

 

Nachrichten

 

Neues auf katholisch.at

  • Wien: "Lichter der Hoffnung" bei Gedenkgottesdienst im Stephansdom
  • Amoklauf: Weitere kirchliche Kondolenzschreiben aus aller Welt
  • Dreikönigsaktion: Konsequente Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes
  • Wien: Internationaler Workshop zu Körper als "locus theologicus"
  • Schönborn: "Wir alle können zur Heilung beitragen"

 

Finanko - Ethische Geldanlagen

 

Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

„Richtlinie Ethische Geldanlagen“ (FinAnKo).

 

Alle Informationen

 

 


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  • FAQ

 

 

 

Synodaler Prozess

Weltsynode

 

Abschlussdokument der Synode (Deutsch)

 

Begleitende Notiz von Papst Franziskus über die Verbindlichkeit des Synoden-Schlussdokuments

 

NEU: Abschlussdokument zur Weltsynode (Oktober 2024)

 

Österreich-Bericht zur Vorbereitung des Instrumentum Laboris für die zweite Synodenversammlung im Oktober 2024

 

Austrian report on the preparation of the Instrumentum Laboris for the second Synod Assembly in October 2024

 

Relazione dell'Austria per la preparazione dell'Instrumentum Laboris per la seconda Assemblea sinodale dell'ottobre 2024

 



Synthese-Bericht der Weltsynode (3. November 2023)

 

Nationale Synthese zum synodalen Prozess

 

Statements zur Synthese

 

Begleitwort

 


 

Sintesi nazionale sul processo sinodale

 

Austrian synthesis report

 

Mehr Infos zur Synode

 

 

 

Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz
Rotenturmstraße 2
A-1010 Wien

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