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Kreuz-Symbol
Inhalt:

 

Ausgelöst durch ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), in dem es um die Zulässigkeit von Kreuzen in Klassenzimmern in Italien ging, und im Zusammenhang mit einem ähnlichen Verfahren im Blick auf Kindergärten vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) nahm die Österreichische Bischofskonferenz mehrmals zu diesem Thema Stellung. Die Brisanz der Thematik bestand nicht nur in der Frage nach christlichen Symbolen in der Öffentlichkeit, sondern in grundsätzlichen Fragen zur Ausgestaltung der Religionsfreiheit und dem Verhältnis von Staat, Kirche und Religion.

 

Knapp nach dem ersten EGMR-Urteil, das im November 2009 im Verfahren "Lautsi versus Republik Italien" gegen das Kreuz im Klassenzimmer entschied, bezogen die Bischöfe deutlich dagegen Stellung. Kern der Kritik ist die Feststellung, dass der Gerichtshof in seinem Urteil bestimmte Aspekte der Religionsfreiheit "in doppelter Hinsicht zu Unrecht" bevorzuge, nämlich die individuelle gegenüber der kollektiven Seite der Religionsfreiheit sowie die negative gegenüber der positiven Dimension dieser Freiheit. Die Bischöfe warnten davor, dass diese "einseitige Sicht des Gerichtshofes" dazu führe, dass die individuelle Religionsfreiheit einzelner Personen das Recht auf kollektive, öffentliche Religionsübung aushöhlt, "was bislang nur in religionsfeindlichen totalitären politischen Systemen vorgekommen ist".

 

Religionsfreiheit bedeutet im Kern das Menschenrecht, die religiöse Überzeugung einzeln oder gemeinsam, sowohl privat als auch öffentlich auszuüben, betonten die Bischöfe und forderten wörtlich: "Diese positive Sicht der Religionsfreiheit muss auch in Zukunft garantiert sein." Die Bischöfe plädierten daher für eine "breite gesellschaftliche Allianz" all jener, denen das Kreuz als religiöses und kulturelles Symbol wertvoll ist und die Religion nicht aus dem öffentlichen Raum verbannt wissen wollen.

 

Ein religiös-weltanschaulich neutraler Staat dürfe nicht einem radikalen Laizismus verpflichtet sein, der in seiner strikten Ablehnung von Religion einen Absolutheitsanspruch stellt, hielten die Bischöfe fest. Da Religion wesentlich Werte und Sinn einbringt, trage sie zu jenen Voraussetzungen bei, von denen der demokratisch verfasste Staat lebt, ohne sie selbst erzeugen oder garantieren zu können. Deshalb betonten die Bischöfe: "Der moderne Staat ist daher, um tatsächlich neutral und unparteiisch zu sein, bestens beraten, Religion nicht gesellschaftlich zu marginalisieren, sondern ihr einen entsprechenden Platz auch im öffentlichen Raum zu sichern."

 

Die Bischöfe kritisierten die "radikale, feindselige Form" der Forderung nach "Trennung von Staat und Kirche" und plädierten für das "bewährte" österreichische Modell einer auf allen institutionellen Ebenen gegebenen "freundschaftlichen Trennung", "die sich durch Kooperation zum Wohl der Menschen auf vielen Gebieten auszeichnet". Diesem Prinzip entspreche nach Meinung der Bischöfe auch die in Österreich geltende Regelung, dass in jenen Schulen, in denen die Mehrheit der Schüler und Schülerinnen einem christlichen Bekenntnis angehört, in allen Klassenräumen ein Kreuz anzubringen ist. Hier sei das demokratische Mehrheitsprinzip leitend, keinesfalls gehe es um Intoleranz, so die Bischöfe.

 

Schließlich entschieden im März 2011 sowohl der EGMR in Straßburg als auch der österreichische Verfassungsgerichtshof, dass das Kreuz in der Schule bzw. im Kindergarten zulässig ist. In einer gemeinsamen Erklärung bewerteten die Bischöfe die beiden Urteile als "Stärkung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit und eine Wahrung der Rechte von Eltern und Kindern auf religiöse Erziehung". Zudem werde das Kreuz als religiöses und kulturelles Symbol anerkannt, das in den vom Christentum geprägten Ländern Europas ein "wichtiges Element einer gemeinsamen Identität" ist. Die Bischöfe erinnerten an die Argumentation des EGMR, dass vom Kreuz kein Zwang ausgehe und es als "passives Symbol" nicht indoktriniere.

 

Die Bischöfe würdigten in diesem Zusammenhang den österreichischen Gesetzgeber. Dieser habe bereits in der Vergangenheit eine klare rechtliche Basis geschaffen. Diese biete für das Zusammenleben in einer pluralen und multireligiösen Gesellschaft einen verlässlichen Rahmen und ermögliche zugleich gelebte Toleranz.

 

Dokumente & Texte zum Thema

"Das Kreuz im öffentlichen Raum"

Presseerklärung der Bischofskonferenz | Frühjahr 2011

mehr: "Das Kreuz im öffentlichen Raum"

"Kreuz im Klassenzimmer"

Presseerklärung der Bischofskonferenz | Herbst 2009

mehr: "Kreuz im Klassenzimmer"

Schönborn: "Kreuz Urteil" stärkt religiöse und ethische Erziehung

Kardinal zu VfGH-Entscheid: Höchstrichter entschieden "für Menschenrecht auf religiöse Kindererziehung in unserem Land" - "Familienbischof" Küng: "Starkes Zeichen, dass im öffentlichen Raum religiöse Symbole Platz haben"

mehr: Schönborn: "Kreuz Urteil" stärkt religiöse und ethische Erziehung

Zusatzinformationen:

Galerie: Neuer Weihbischof Freitag geweiht

Impressionen der Weihe von Johannes Freitag am 1. Mai 2025 im Grazer Dom.

 

 

Bischofskonferenz-Videos

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Aktuelle Veröffentlichungen

 

  • Leben schützen - 50 Jahre nach Beschluss der Fristenregelung (28. November 2023)
  • Nationale Synthese zum Synodalen Prozess (21. September 2022)
  • Appell der Österreichischen Bischofskonferenz zur Aufnahme von Geflüchteten (22. Dezember 2021)
  • "Schützen. Heilen. Versöhnen." - Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht (7. Dezember 2021)
  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
  • Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung (Juni 2021)

 

Presseerklärungen

 

Hier finden Sie die Presseerklärungen der Vollversammlungen der Bischofskonferenz seit 1991 im Wortlaut.

 

 Zu den Erklärungen

 

 

Nachrichten

 

Neues auf katholisch.at

  • Wien: "Lichter der Hoffnung" bei Gedenkgottesdienst im Stephansdom
  • Amoklauf: Weitere kirchliche Kondolenzschreiben aus aller Welt
  • Dreikönigsaktion: Konsequente Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes
  • Wien: Internationaler Workshop zu Körper als "locus theologicus"
  • Schönborn: "Wir alle können zur Heilung beitragen"

 

Finanko - Ethische Geldanlagen

 

Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

„Richtlinie Ethische Geldanlagen“ (FinAnKo).

 

Alle Informationen

 

 


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Synodaler Prozess

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Abschlussdokument der Synode (Deutsch)

 

Begleitende Notiz von Papst Franziskus über die Verbindlichkeit des Synoden-Schlussdokuments

 

NEU: Abschlussdokument zur Weltsynode (Oktober 2024)

 

Österreich-Bericht zur Vorbereitung des Instrumentum Laboris für die zweite Synodenversammlung im Oktober 2024

 

Austrian report on the preparation of the Instrumentum Laboris for the second Synod Assembly in October 2024

 

Relazione dell'Austria per la preparazione dell'Instrumentum Laboris per la seconda Assemblea sinodale dell'ottobre 2024

 



Synthese-Bericht der Weltsynode (3. November 2023)

 

Nationale Synthese zum synodalen Prozess

 

Statements zur Synthese

 

Begleitwort

 


 

Sintesi nazionale sul processo sinodale

 

Austrian synthesis report

 

Mehr Infos zur Synode

 

 

 

Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz
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A-1010 Wien

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