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Mund-Nasen-Schutz nach FFP2-Standard
Kathpress / Paul Wuthe

Lockdown: Welche Regeln im kirchlichen Kontext ab Montag gelten

Neue Rahmenordnung gilt ab sofort: Gottesdienste nurmehr mit FFP2-Maske und 2-Meter-Abstand - 3G-Nachweis für Vorsteher liturgischer Dienste - Kein Chorgesang mehr - Keine pfarrlichen Veranstaltungen mehr bzw. Umstellung auf digitale Angebote

22.11.2021

Können auch im Lockdown Gottesdienste besucht werden? Finden pfarrliche Veranstaltungen statt? Und was ist mit dem vielfältigen caritativen Engagement in den Pfarren? - Fragen wie diese bewegen derzeit Gläubige wie haupt- und ehrenamtlich engagierte Katholikinnen und Katholiken in Österreich. Tatsächlich zieht die Katholische Kirche beim Lockdown dort mit, wo es um das gesellschaftliche Leben geht, sprich: Veranstaltungen in Pfarren müssen abgesagt werden bzw. können nicht oder nur im Digital-Modus stattfinden. Im Blick auf die Feier öffentlicher Gottesdienste gilt: Diese können - unter deutlich verschärften Corona-Schutzauflagen - weiterhin stattfinden.

 

Geregelt ist die Feier öffentlicher Gottesdienste in einer am vergangenen Freitag, 19. November, aktualisierten verbindlichen Rahmenordnung, die ab dem heutigen Datum, 22. November, gilt. Darin heißt es, dass bei allen öffentlichen Gottesdiensten sowohl in der Kirche als auch im Freien eine FFP2-Maske zu tragen ist. Zusätzlich muss ein Zwei-Meter-Mindestabstand eingehalten werden. Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen. Deutliche Einschränkungen gibt es auch beim Gesang und der Musik. Die katholischen Diözesen ziehen damit im Wesentlichen mit den Diözesen Linz und Salzburg mit, wo es aufgrund der Corona-Lage in Oberösterreich und Salzburg bereits zu Verschärfungen im kirchlichen Bereich gekommen ist.

 

Auch bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gilt ab heute ausnahmslos die FFP2-Maskenpflicht. Gleichwohl wird empfohlen, die Feiern nach Möglichkeit zu verschieben. Wenn sie dennoch stattfinden, sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

 

Der Gemeindegesang während des Gottesdienstes - selbstverständlich nur mit Maske - wird stark reduziert. Der Chorgesang wird ausgesetzt. Zulässig sind lediglich maximal vier Solisten. Gleiches gilt für die Musik im Gottesdienst, wo nur mehr bis zu vier Instrumentalisten sowie die Orgel zugelassen sind. Solisten müssen ihren Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (2G-Nachweis im Sinne der aktuellen staatlichen Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19) bei der Leitung dokumentieren. Die Einhaltung des Abstands von mindestens zwei Metern ist erforderlich. Für die Dauer des Singens ist keine FFP2-Maske vorgeschrieben. Wenn der Abstand von zwei Metern im Ausnahmefall geringfügig unterschritten wird, müssen auch beim Singen FFP2-Masken getragen werden.

 

Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme." (Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)

 

Keine pfarrlichen Veranstaltungen

 

Starke Einschränkungen gibt es für die Zeit des Lockdowns auch im Bereich des sonstigen pfarrlichen Lebens: So heißt es etwa in einer Mitteilung der Erzdiözese Wien, dass ab heute jede Form von Zusammenkunft - ob Bibelkreis, Sakramentenvorbereitung, Pfarrcafé o.ä. - in Präsenz untersagt ist. Ausnahmen gelten für berufliche Zusammenkünfte, "die dann unter strengen Sicherheitsmaßnahmen (3G-Nachweis und FFP-Maske) stattfinden dürfen, wenn sie zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind." Dies betreffe etwa Pfarrteamsitzungen, Pfarrgemeinderäte, pfarrliche Gremien etc. Gleichwohl lautet auch hier die Empfehlung, diese - sofern möglich - zu verschieben oder per Videokonferenz durchzuführen.

 

Caritative Aktivitäten in den Pfarren wie etwa die Durchführung der "Le+O"-Programme der Caritas, die armutsbetroffenen Haushalten Unterstützung bieten, sind ebenso weiterhin "unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen möglich", heißt es.

 

Wichtig sei, den Kontakt zu den Menschen vor Ort aufrecht zu erhalten: "Bleiben wir trotz aller Einschränkungen mit den Menschen in Kontakt. Nutzen wir dazu jene Möglichkeiten, mit denen wir in den vergangenen Lockdowns Erfahrung gesammelt haben: Telefon, (Video)chat, Gespräche über den Gartenzaun, Hilfestellungen für Gottesdienste zu Hause", so der Aufruf des Wiener Generalvikars Nikolaus Krasa.

 

 

Quelle: kathpress

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