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Suizidbeihilfe: Nach Dialogform bleiben offene Fragen

Bischofskonferenz-Vertreterin Merckens und Caritas-Generalsekretärin Parr ziehen Bilanz über einwöchigen Online-Expertenaustausch - Drängen auf Zustandekommen eines Gesetzes und auf Maßnahmen zum Schutz aller Beteiligten vor Missbrauch und Zwang

03.05.2021

Noch keine klare Richtung für ein Gesetz zur Suizidbeihilfe hat das in der vergangenen Woche stattgefundene "Dialogforum Sterbehilfe" gezeigt: So lautet die Einschätzung der beiden kirchlichen Vertretern in der Expertenrunde, Stephanie Merckens und Anna Parr, im Interview mit der Nachrichtenagentur Kathpress (Montag). Merckens nahm an dem mehr als 30-köpfigen Online-Forum, das der Regierung Grundlagen für den Umgang mit der vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Dezember verfügten Lockerung des Suizidhilfe-Verbotes geben sollte, als Vertreterin der Bischofskonferenz teil, Parr als Generalsekretärin der Caritas Österreich. Ein Abschlussbericht des Fachgremiums wird in den nächsten Wochen erwartet, eine Gesetzesvorlage dazu noch vor Sommer.

 

Es sei ein bestens vorbereiteter, strukturierter und sachlicher Austausch in wertschätzender Atmosphäre gewesen, lobten Merckens wie auch Parr das einwöchige digitale Forum. "Sehr viele Themen wurden angesprochen: von Hospiz- und Palliativversorgung über Fragen wie, wer Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen können oder wer sie leisten dürfen sollte, bis hin zur Beratung, zur Feststellung und Absicherung des freien Willens oder zur Problematik minderjähriger Suizidwilliger", berichtete Merckens, die am kirchlichen Institut für Ehe und Familie (IEF) Referentin für Biopolitik ist. Trotz der Themenvielfalt habe sich allerdings am Ende gezeigt, dass aufgrund der komplexen Materie etliche Details offen geblieben sind.

 

Noch unsicher sei vor allem, ob es überhaupt eine Nachfolgeregelung für den von den Verfassungsrichtern per Jahresbeginn 2022 aufgehobenen Einschub im Paragraph 78 des Strafgesetzbuches - er behandelt die Bestrafung der Hilfeleistung bei einer Selbsttötung durch Dritte - gibt, so der Eindruck der Juristin. Aus ihrer Sicht wäre eine Nachfolgeregelung im Strafrecht aber unbedingt erforderlich. Die große Mehrheit der geladenen Vertreter aus Rechtsberufen, Rechtswissenschaft, Ministerien, (Palliativ-)Medizin, Hospizbewegung, Pflege, Religionsgemeinschaften sowie der organisierten Zivilgesellschaft hätte sich nämlich dafür eingesetzt, dass es ein Prozedere geben müsse, um nicht vorschnell von einer freien Willensentscheidung auszugehen. Auch habe der Verfassungsgerichtshof selbst von einer "unzweifelhaft" vorliegenden selbstbestimmten Entscheidung gesprochen.

 

Dabei gelte freilich, dass die Katholische Kirche "ganz grundsätzlich und ausnahmslos einem Gesetz, das Suizidbeihilfe erlaubt, nie zustimmen wird können", wie Merckens unterstrich. Dennoch habe man sich an der Diskussion beteiligt, um den großen Erfahrungsschatz in der Begleitung von Menschen in Krisen einzubringen. Ziel der Kirche sei dabei, abzusichern, dass nicht vorschnell von einem freien Suizidentschluss ausgegangen werde und Alternativen dazu dem oder der Betroffenen nicht nur theoretisch aufgezählt, sondern auch praktisch ermöglicht würden.

 

Die Kirche weiß sich laut Merckens mit ihrer Haltung "auf einer breiten Linie" nicht nur mit den für diese Menschen im Einsatz stehenden Berufsgruppen wie etwa Medizinern, Hospizanbietern oder Senioren- und Behindertenverbänden, sondern auch mit den anderen Religionsgemeinschaften in Österreich. Letztere waren beim Dialogforum ebenfalls vertreten, konkret u.a. die evangelische Kirche durch den Theologen Ulrich Körtner und Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser, sowie mit Vertretern der Israelitischen Religionsgemeinschaft und des Buddhismus.

 

Fünf Forderungen der Kirche

 

Fünf zentrale Anliegen habe die Katholische Kirche beim Thema Suizidbeihilfe, und diese seien auch besprochen worden, berichtete Merckens. Leben dürfe niemals bewertet werden, so das erste Ziel. Des Weiteren müssten zur Unterstützung von Menschen, deren Leben schwere Krisen durchläuft, die Suizidprävention und andere damit verwandte Angebote vorrangig gefördert und ausgebaut werden. Die Juristin zählte hier auch die psychosoziale Begleitung und Krisenintervention, die Sterbebegleitung sowie insbesondere die Hospiz- und Palliativversorgung dazu.

 

Wichtig sei ferner, nicht durch ein Gesetz das bestehende Grundvertrauen in Ärzte sowie in Gesundheits- und Pflegeberufe zu erschüttern. "Wir haben uns beim Dialogforum dafür eingesetzt, dass Suizidassistenz nicht Leistung eines Arztes oder irgendeines anderen Gesundheitsdienstleisters wird", so Merckens. Ärzte würden zwar wohl bei der Beratung und Begutachtung von suizidwilligen Menschen eine Rolle spielen, sollten aber nicht für die Durchführung zuständig sein.

 

Erst recht nicht dürfe eine Person, eine Einrichtung oder deren Träger zur Durchführung oder auch nur Duldung von Suizidbeihilfe gedrängt oder verpflichtet werden, betonten Merckens wie auch Parr. Die Spitäler, Pflegeheime und Hospize als Organisationen sowie deren Mitarbeiter gelte es hier ebenso in Schutz zu nehmen wie pflegende Angehörige: Letztere hätten sich bisher stets mit dem Verweis auf das Verbot der Mitwirkung entschlagen können, "jetzt kommen sie in Rechtfertigungsdruck", bemerkte Merckens. Die Gewissensfreiheit und das Verhindern jeglichen Drucks auf andere gelte es somit abzusichern, was in der Praxis eine "heikle Aufgabe" sein werde.

 

Freier Wille ein Gottesgeschenk

 

Doch auch die Absicherung der Autonomie des Menschen gehört zu den zentralen Anliegen der Kirche. "Nicht nur für die Verfassungsrichter, sondern auch für die Kirche steht fest, dass es einen freien Willen gibt und dieser hohe Bedeutung hat. Aus theologischer Sicht ist der freie Wille sogar das erste Geschenk, das Gott dem Menschen neben dem Leben gegeben hat", unterstrich Merckens. Die Frage laute jedoch, wann dieser freie Wille tatsächlich gegeben sei - "und was wir dem Menschen schulden, damit sich dieser freie Wille bilden kann".

 

Merckens hatte sich beim Dialogforum dafür eingesetzt, dass Suizidbeihilfe auf den Ausnahmebereich der terminalen Lebensphase beschränkt wird, "wenn bereits der natürliche Tod absehbar ist". Da Suizidwünsche der übereinstimmenden Expertenmeinung zufolge meist ambivalent und flüchtig seien und sich durch Beratung, Begleitung und Therapie oft wieder verändern können, sei eine Einschränkung "auf den Lebensabschnitt, in den man die verbleibende Lebenszeit schon überblicken kann", sinnvoll.

 

Hospiz- und Palliativoffensive

 

Für die Caritas ist als "allererster Schritt" die Entscheidung zur Regelfinanzierung und des Ausbaus der Hospiz- und Palliativangebote in Österreich vorrangig, unterstrich Generalsekretärin Parr. Auch einen Rechtsanspruch auf Palliativversorgung müsse es geben. Dies habe man auch im Dialogforum eingefordert - als Form von Suizidprävention, jedoch auch wegen der täglichen Erfahrung der Caritas, was Hospiz- und Palliativangebote leisteten: "Wir wissen, dass Gesellschaften mit gut ausgebauter palliativer Versorgungsstruktur geringere Fallzahlen an aktiver Sterbebegleitung aufweisen", sagte Parr. Um "Leben bis zuletzt lebenswert und mit bestmöglicher Lebensqualität zu gestalten", brauche es "zunächst eine optimale Sterbebegleitung und damit verbunden auch eine ausreichende Anzahl an Palliativ- und Hospizangeboten".

 

Aus Sorge vor steigendem Druck auf alte und kranke Menschen, aber auch Menschen mit psychischen oder demenziellen Erkrankungen durch die Freigabe von Suizidbeihilfe habe sich die Caritas für ein mehrstufiges multiprofessionelles Verfahren eingesetzt, erklärte die Generalsekretärin. Dieses umfasse zunächst eine Beratung im Sinne der Informiertheit und Aufklärung über mögliche Alternativen, Angebote und Hilfestellungen, sowie getrennt davon eine "Begutachtungsphase" zur Sicherstellung des freien Willens, der auch in Form eines Gutachtens dokumentiert sein müsse. Klar ist aus Sicht der Caritas auch: Die Beihilfe zum Suizid durch geschäftsorientierte Sterbehilfe muss ausgeschlossen werden.

 

 

Quelle: kathpress

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