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Mediziner: Sinnloses Hinauszögern des Sterbens jetzt schon umgehbar

Intensiv- und Palliativexperten Friesenecker und Lorenzl bei Salzburger Bioethik-Dialogen: Statt Suizidbeihilfe lieber die vielfältigen Möglichkeiten der Palliativmedizin nutzen, Ausbau und Bewerbung des Angebots jedoch dringend notwendig

09.04.2021

Für ein verstärktes Ausschöpfen der vielfältigen Möglichkeiten, die die Medizin in Österreich heute schon für ein "Sterben in Würde" bietet, haben sich am Donnerstagabend zwei Top-Mediziner ausgesprochen. Dem auf Intensivstationen oft anzutreffenden "sinnlosen Hinauszögern des Sterbens" müsse entgegengewirkt werden, forderte die Vorsitzende der ARGE Ethik der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI), Prof. Barbara Friesenecker. Die Tiroler Intensivmedizinerin diskutierte bei der Webinar-Reihe des "Salzburger Ärzteforum für das Leben" mit dem Palliativmediziner und Neurologen Prof. Stefan Lorenzl über Folgen des Entscheids des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Suizidbeihilfe aus intensiv- und palliativmedizinischer Sicht.

 

Ein vorherrschendes Problem in der Medizin sei heute der "Machbarkeitswahn" angesichts der nahezu unbegrenzten Möglichkeiten, befand Friesenecker. Die Folge sei häufig ein sinnloses Hinauszögern des Sterbens. Rund 33 bis 38 Prozent der Behandlungen in den letzten sechs Lebensmonaten seien unter die Sparte "Übertherapie" einzuordnen. Die betroffenen Patient hätte ihnen bei umfassender Aufklärung kaum zugestimmt, da sie "unwahrscheinlich mehr Nutzen als Schaden" bringen, legte die Innsbrucker Medizinerin und Ethikexpertin dar. Benachteiligt würden jedoch auch die Angehörigen, die behandelnden Teams und die Gesellschaft, die die Kosten trägt.

 

Diese Übertherapie müsse jedoch nicht sein, gebe es doch schon heute viele Möglichkeiten der Selbstbestimmung am Lebensende, die laut Friesenecker allerdings nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch unter Ärzten noch viel zu wenig bekannt sind. Mediziner sollten in ihrem Handeln und Entscheiden wieder mehr "die Ethik hochfahren" und auf den autonomen Patientenwillen eingehen, ohne dabei die medizinische Indikation aus dem Blick zu verlieren wie auch das Therapieziel, das sich durchaus auch ändern könne. "Beendigung einer lebenserhaltenden Therapie ist keine aktive Sterbehilfe, sondern eine Nicht-Durchführung oder Nicht-Weiterführung einer für Patienten nutzlosen Therapie, um das Sterben in Würde zu ermöglichen", betonte die Intensivmedizinerin.

 

Schön sterben

 

Jeder Mensch wolle "schön sterben", oder anders gesagt: ohne Angst, Stress, Schmerz und Atemnot, sowie auch nicht alleine. Um Sterben zu ermöglichen, hätten Ärzte eine Palette von Möglichkeiten: Sie reichten von der Nichtaufnahme auf die Intensivstation und der Nichtdurchführung einer Operation über die Beendigung einer Nierenwäsche oder einer Antibiotika-Behandlung bis zum Reduzieren von Blutdruck- und Herzmedikamenten und der Beendigung der Gabe von Blutkonserven oder einer Beatmung. Der Zeitpunkt des Todeseintritts nach Therapiezieländerung könne sehr unterschiedlich lange - von Sekunden bis Wochen - dauern, dennoch sei dabei ein schneller Todeseintritt "keine aktive Sterbehilfe", betonte die Ethikerin, die auch auf die Option des Palliativen Sedierens verwies.

 

Anders als im VfGH-Urteil dargestellt, macht es für Friesenecker einen großen Unterschied, ob ein Patient eine Behandlung ablehnt, um sterben zu können, oder ob man ihm auf seinen Wunsch hin ein todbringendes Mittel verabreicht. "Die Absicht ist eine andere", sagte die Expertin, die auch auf die Folgewirkung für die behandelnden Teams hinwies: "Bei Therapiezieländerung bleibt nicht das Gefühl 'heute hab ich wieder einen umgebracht' zurück." Freilich: Den richtigen Zeitpunkt für das Zulassen des Sterbens zu finden, erfordere viel Wissen und Erfahrung der Mediziner, sowie auch menschliches Denken und Handeln. Wo möglich, sei immer eine einstimmige Teamentscheidung zu suchen, und auch die Grundhaltung des Mediziners sei wichtig: "Er oder sie darf Sterben nicht als ärztliches Versagen sehen, sondern sollte es als unabdingbarer Teil des Lebens akzeptiert haben."

 

Sinn mitentscheidend für Lebensqualität

 

Das VfGH-Urteil zur Sterbehilfe in Österreich stellt kein Versagen des Gesundheitssystems dar, sondern zeigt vielmehr auf, welche Aufgaben Palliativmediziner in der Gesellschaft haben: Diese Botschaft vermittelte beim Webinar der an der Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg lehrende Palliativmediziner und Neurologe Lorenzl. "Ich wünsche uns Ärzten das Wiederentdecken des liebevollen Unterlassens", sagte der Experte, der sich für frühes Einsetzen von Palliativversorgung und deren landesweiten Ausbau aussprach. Alle medizinischen Bereiche benötigten Palliativ-Kompetenz, unverzichtbar sei dabei jedoch auch Erfahrung: Aufgabe der Palliativmediziner sei es schließlich, Menschen in ihrer "Ganzheit" zu erfassen, Bedürfnisse zu erkennen und gezielt darauf einzugehen.

 

Auch die spirituelle Dimension gelte es dabei nicht zu vergessen und den Blick auf den "Sinn des Lebens" zu richten, unterstrich der Neurologe: Sinnverlust und das Gefühl, überflüssig zu sein, gilt als ein Hauptgrund für den Anstieg von Suiziden, da damit die Lebensqualität sinkt. Dabei entscheidet laut Studien nicht die Gesundheit und deren Einschränkungen, sondern vielmehr Familie, Freunde und Partner über den Lebenssinn, und sogar die Bereiche Haus und Garten, Natur und Tiere und Arbeit rangieren noch davor. Lorenzl: "Je größer die Einschränkung ist, und je größer der Mut, diese Einschränkungen anzunehmen, desto größer kann die Lebensqualität sein, wenn ein Eingebundensein im Lebensumfeld möglich ist." Immer wieder würden Patienten berichten, ihre Lebensqualität sei mit zunehmenden Einschränkungen sogar gestiegen.

 

Ausbau von Palliativmedizin sei eine Möglichkeit, dem Sterbewunsch entgegenzuwirken, brauche jedoch mehr Entschiedenheit der Politik, mahnte der Salzburger Mediziner. Weiterhin gebe es nämlich in Österreich angesichts des großen Bedarfs zu wenige Palliative-Care-Einheiten und auch nicht genügend ambulante und konsiliarische Teams, die sich etwa in Bayern längst etabliert hätten. In etlichen europäischen Ländern mit legalisierter aktiver Sterbehilfe, auf die Lorenzl in seinem Vortrag blickte, hätten Ärzte mittlerweile aufgehört, diese zu leisten; sie sei eine "zu große Belastung".

 

VfGH-Entscheid weiterdenken

 

Die Salzburger Bioethik-Dialoge wurden im Vorjahr im Rahmen der Sterbehilfe-Diskussion gestartet und verstehen sich als regelmäßiges Forum zur Erörterung drängender bioethischer Fragestellungen durch Fachexperten. Die Veranstalter sind das "Salzburger Ärzteforum für das Leben", die Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) Salzburg und die Österreichische Ärztekammer. Die diesjährige zweite Ausgabe der Dialoge findet coronabedingt als vierteilige Webinar-Reihe mit anschließendem Live-Symposium statt und widmet sich aus verschiedenen Perspektiven dem VfGH-Urteil zur Suizidbeihilfe.

 

Auf dem Programm stehen nach der bereits erfolgten Erörterung aus ethischer und juristischer Sicht in der Vorwoche sowie nun der palliativ- und intensivmedizinischen Perspektive demnächst am 22. April der psychiatrische und psychotherapeutische Zugang auf die höchstrichterliche Erkenntnis. Für das abschließende Symposium am 30. April in Salzburg sind Beiträge u.a. von der Hospizdachverbands-Präsidentin Waltraud Klasnic, dem Sozialethiker Clemens Sedmak, dem Medizinethiker Matthias Beck und Ministerin Caroline Edtstadler (angefragt) angekündigt, sowie eine Expertenrunde mit führenden Medizinern und Ethikern. Moderiert werden alle Veranstaltungen von der Juristin Stephanie Merckens, Leiterin der Abteilung Politik am Institut für Ehe und Familie (IEF).

 

(Nachzusehen sind die Webinare unter: www.bioethik-dialoge.at, weitere Infos unter: www.salzburgeraerzteforum.com)

 

 

Quelle: kathpress

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