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Seelsorge: Vieles wieder eingeschränkt möglich, manches muss warten

Neue Leitlinien, wie auf Basis der Covid-19-Lockerungsbestimmungen das kirchliche Leben in den kommenden Wochen und Monaten gestaltet werden kann

12.05.2020

Die schrittweise Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen und die Covid-19-Lockerungsbestimmungen geben der Kirche, auch abseits von Gottesdiensten, wieder mehr Handlungsmöglichkeiten für die Seelsorge und das Gemeinschaftsleben. Freilich muss man auch weiterhin mit großen Einschränkungen leben. Die Verantwortlichen der heimischen Pastoral- und Seelsorgeämter, des Österreichischen Pastoralinstituts und der Pastoralkommission Österreichs haben auf Grundlage der neuen rechtlichen Bestimmungen der Bundesregierung Leitlinien erarbeitet, wie das kirchliche Leben in den kommenden Wochen und Monaten gestaltet werden kann. Die Bischöfe haben diesen Leitlinien am Dienstag nach einer Videokonferenz zugestimmt.

 

Manche pfarrliche Veranstaltungen im kleineren Rahmen wie etwa Bibelrunden dürften wieder - unter Einschränkungen - möglich sein. Auch Besprechungen in den Pfarren sind wieder leichter zu gestalten, gedulden müssen sich hingegen noch Kinder und Jugendliche.

 

Rechtlicher Rahmen

 

Die rechtlichen Vorgaben: Veranstaltungen/Versammlungen sind bis zu einer Größe von maximal zehn Personen erlaubt, es muss ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Personen eingehalten werden, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. In geschlossenen Räumen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden und es muss pro Person einen Fläche von zehn Quadratmetern vorhanden sein. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

 

Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

 

Der Parteienverkehr in den Pfarrbüros soll entsprechend der Raumgröße wieder möglich sein, gegebenenfalls könnten Personen nur einzeln einzutreten, heißt es entsprechend den kirchlichen Leitlinien. Es ist zudem darauf zu achten, dass die Büros mit geeigneten Schutzvorrichtungen wie Sichtschutz, Desinfektionsmitteln oder Masken ausgestattet werden.

 

Kinder- und Jugendgruppen

 

Treffs von Kinder- und Jugendgruppen, Erstkommunion-, Firm- und Ministrantengruppen werden gemäß den Richtlinien wohl nur äußerst begrenzt möglich sein. Es gelte jedenfalls abzuwägen, ob die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen für die jeweilige Gruppe gewährleistet werden kann und ein Treffen unter diesen Voraussetzungen noch dem Zweck der Gruppe dient, heißt es in den Leitlinien und weiter wörtlich: "Wie kann man mit Kindern unter Wahrung des Abstandes spielen, basteln usw.?" Vom Singen und Musizieren wird abgeraten.

 

Hinsichtlich Sommerlager und mehrtägiger auswärtige Veranstaltungen würden derzeit noch keine klaren Regelungen der Regierung vorliegen. Diese seien erst Ende Mai/Anfang Juni zu erwartet. Die Diözesen St. Pölten, Gurk-Klagenfurt und Innsbruck haben allerdings bereits Sommerlager generell abgesagt. Für Reisen ins Ausland seien zudem gesonderte Regelungen zu beachten, wird in den Richtlinien betont.

 

Besser sieht es bei pastoralen Zusammenkünfte wie etwa Bibelrunden, Gebetskreisen oder Ehevorbereitungen aus. Diese Form von Zusammenkünften sei gerade in kleineren Formaten sinnvoll. "Es gibt in fast jeder Pfarre ausreichend große Räume, damit die erforderlichen Abstände eingehalten werden können", heißt es wörtlich.

 

Pfarrliche Veranstaltungen wie Pfarrcafes oder Agapen sind ebenfalls unter großen Einschränkungen möglich. Noch gibt es hingegen keine klaren Regelungen für Pfarrbibliotheken und Bildungsveranstaltungen für Erwachsene.

 

Sitzungen und Seelsorge wieder möglich

 

Sitzungen und Besprechungen von haupt- und ehrenamtlichen kirchlichen Mitarbeitern sind wieder möglich, unterliegen freilich auch den rechtlichen Einschränkungne bzw. Hygienemaßnahmen. Das betrifft auch Pfarrgemeinderatssitzungen. Wörtlich heißt es in den Richtlinien: "Selbstverständlich ist darauf zu achten, dass gefährdete Personen geschützt werden (z.B. durch die Zuschaltung über Medien), dass die Hygienevorschriften eingehalten und Räume gewählt werden, die entsprechende Abstände zwischen den Personen ermöglichen."

 

Seelsorger in Betrieben, Altenheimen, Betreuungseinrichtungen, Krankenanstalten bis hin zu Justizanstalten können entsprechend den Vereinbarungen mit den jeweiligen Hausleitungen ihren Aufgaben wieder nachgehen. Bei seelsorglich notwendigen Hausbesuchen im Privatbereich sind jedenfalls die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln zu beachten.

 

Keine Rückkehr zu "alter Normalität"

 

Die neuen Covid-19-Lockerungen, die vorerst bis 30. Juni gültig sind, würden zwar mehr Handlungsmöglichkeiten für alle Felder kirchlichen Handelns ermöglichen, es sei aber keine Rückkehr zu einer "alten Normalität", wird in den Leitlinien ausdrücklich festgehalten. Wie weit es "unter den gegebenen Umständen machbar ist, zu Beteiligung einzuladen, Orte zu beleben, Angebote zu setzen, hängt sehr von örtlichen Gewohnheiten und den nötigen Begleitmaßnahmen ab, denn die rechtlichen Möglichkeiten stehen unter dem Vorbehalt erneuter Gefährdungen". Nachsatz: "Nicht alles, was möglich ist, muss auch sinnvoll und notwendig sein." Zugleich gilt: "Mit viel Eigenverantwortlichkeit, Augenmaß, Kreativität und Hinhören auf die Bedürfnisse unserer Mitmenschen sollten uns die nächsten Schritte gelingen."

 

Die "Pastoralen Richtlinien für Versammlungen" sind über die Website www.pastoral.at abrufbar.

 

 

Quelle: kathpress

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