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Kirche präsentiert Richtlinien für Ethische Geldanlagen

Von der Bischofskonferenz beschlossenes Reglement gilt für den gesamten kirchlichen Bereich - Ethischer Kriterienkatalog bietet konkrete Ausschlusskriterien, "Best-in-Class-Ansatz" im Blick auf förderungswürdige Projekte und will "Engagement" zwecks Einflussnahme auf Institutionen mittels Investitionen bewirken

15.05.2018

Bei der Veranlagung von kirchlichen Geldern ist im Konflikt mit ökonomischen Gesichtspunkten der Ethik der Vorzug zu geben. Diesem Grundprinzip wissen sich die neuen kirchlichen Richtlinien für Ethische Geldanlagen verpflichtet, die von Experten erarbeitet, der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossen und am Montag in St. Pölten einem Fachpublikum präsentiert wurden.

 

Die Kriterien der Richtlinien folgen dem bewährten Dreiklang einer ökumenisch-christlichen Ethik und lauten Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.

 

Das erklärte der Linzer Moraltheologe Michael Rosenberger vor den Wirtschaftsverantwortlichen der Diözesen mit Finanzbischof Klaus Küng an der Spitze und rund 80 interessierten Vertretern von Banken und Finanzdienstleistern.

 

Gegenüber dem bisherigen Regelungen würden sich die bereits in Kraft gesetzten Richtlinien durch ein höheres Maß an Verbindlichkeit und durch ihren Geltungsbereich für die Kirche in ganz Österreich auszeichnen, erläuterte Rosenberger als Mitglied der mit der Erarbeitung des Reglements beauftragten Arbeitsgruppe. Durch ein "geschlossenes kirchliches Auftreten" wolle man "Ernsthaftigkeit, Glaubwürdigkeit, aber auch eine Vorbildwirkung und mehr Klarheit für alle Beteiligten" bewirken, so der Moraltheologe. Es gehe darum, ökonomische Anlagekriterien wie "Sicherheit, Liquidität und Rendite in eine ethische Wertorientierung und nachhaltiges Handeln einzubetten".

 

Der Finanzexperte Gerhard Rehor legte dar, dass kirchliche Geldanlagen einen langfristigen Ertrag als Frucht eines ökonomischen Wachstums anstreben und daher alle Formen von kurzfristigen und spekulativen Renditen ausschließen. Es wäre mit den neuen Richtlinien viel gewonnen, wenn sie den Anstoß zu massetauglichen Produkten ("Publikumsfonds") geben könnten, sodass auch kleine kirchliche Einrichtungen wie Pfarren oder Orden künftig leicht handhabbare Möglichkeiten der Geldanlage haben, so der Mitverfasser der Richtlinien.

 

Der Finanzkammerdirektor der Diözese Innsbruck Markus Köck präzisierte, dass die Regeln im Bereich der zehn Diözesen bereits in Kraft und auch von den Ordensgemeinschaften grundsätzlich beschlossen seien. Aufgrund der wirtschaftlichen Autonomie müsse jedoch jeder Orden gesondert die Anwendbarkeit der Regeln für den eigenen Bereich beschließen. Weiters erklärte Köck, dass zudem eine zweijährige Übergangszeit beschlossen wurde, damit sich in dieser Zeit kirchliche Rechtsträger sowie Anbieter auf die neuen Richtlinien einstellen können. Es gelte die Zeit für die Entwicklung neuer Produkte und die Anpassung bestehender Portfolios zu nutzen, so Köck, der die Finanzverantwortlichen der Österreichischen Diözesen vertrat.

 

"Verhindern - Fördern - Verändern"

 

Die neuen Richtlinien bieten neben einer ethischen und ökonomischen Grundlegung der Thematik auch Bewertungen hinsichtlich Anlageformen wie Fonds, Derivative, Indexprodukte, oder Rohstoffe wie Gold. Die Prinzipien des ethischen Investments lauten "Verhindern - Fördern - Verändern" und werden umgesetzt durch konkrete Ausschlusskriterien, den "Best-in-Class-Ansatz" im Blick auf besonders veranlagungs- und somit förderungswürdige Projekte und durch "Engagement" zwecks konkreter Einflussnahme auf Institutionen mittels Investitionen.

 

Besonders detailliert verfasst sind die Ausschlusskriterien. Sie sind "in jedem Fall einzuhalten und können durch eine insgesamt hervorragende ethische Performance nicht ausgeglichen werden", hält die Richtlinie fest. Absolute Ausschlusskriterien gelten für Veranlagungen bei Staaten oder Firmen mit massiven Einschränkungen der Menschenrechte und hinsichtlich international geächteter Waffen. Ausgeschlossen sind Veranlagungen bei Produzenten oder Händlern, die im Bereich des Müllexports, der Biozide, der Massentierhaltung, des Glücksspiels oder der Lebensmittelspekulation tätig sind. Verboten sind auch Geldanlagen bei Unternehmen, die von Abtreibung, Sterbehilfe oder der Nutzung Embryonaler Stammzellen profitieren.

 

Trotz der zahlreichen Kriterien bleibt das "Veranlagungsuniversum" groß genug, zeigten sich die kirchlichen Finanzexperten in der Diskussion mit den Vertretern der Banken und Finanzdienstleister überzeugt. "Die derzeitige Streuung wird nach Meinung der kirchlichen Veranlager erhalten bleiben", resümierte Rehor.

 

Die "Richtlinie Ethische Geldanlage" samt Kriterienkatalog ist im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz (Ausgabe 1. Jänner 2018) veröffentlicht und im Internet abrufbar unter: http://www.bischofskonferenz.at/dl/muoMJmoJKMoJqx4KJKJKJKkolml/Richtlinie_Ethische_Geldanlagenfinal.pdf. Die Übersetzung auf Englisch ist zu finden unter: http://www.bischofskonferenz.at/dl/mlomJmoJKmoJqx4KJKJKJKkolml/Englisch_final.pdf

 

 

Quelle: kathpress

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