§ 1
Das Mindestalter für die Beauftragung zum Lektor und Akolythen beträgt in Österreich 25 Jahre.
§ 2
Voraussetzungen für die Beauftragung sind:
Beschlossen von der ÖBK am 6. November 1990; Recognitio durch die Kongregation für die Bischöfe am 26. Oktober 1991.