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Schönborn: "Das Straßburg-Urteil ist schlichtweg nicht akzeptabel"


Wien (KAP 04.11.2009) Kardinal Christoph Schönborn hat am Mittwoch im Gespräch mit "Kathpress" zum vieldiskutierten "Kreuz-Urteil" des EGMR Stellung genommen. Wörtlich betonte der Kardinal: "Das Urteil des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs über Kreuze in Schulklassen ist schlichtweg nicht akzeptabel. In Österreich ist die Gesetzeslage klar: In allen Schulen, in denen die Mehrheit der Schüler einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ist in allen Klassenräumen ein Kreuz anzubringen. Das hat Verfassungsrang.


Das Kreuz in den Klassenzimmern verletzt die Religionsfreiheit nicht, auch nicht das freie Bekenntnis der verschiedenen religiösen Überzeugungen. Dieses Symbol ist vielmehr ein Zeichen dafür, dass die Liebe stärker ist als der Tod. Auf diesem Symbol beruht die europäische und die österreichische Identität.


Mit seinem Urteil hat der Menschenrechtsgerichtshof Europa keinen Dienst getan. Dieser Kontinent hat dann eine Zukunft, wenn er seine Wurzeln nicht leugnet. Das Kreuz ist ein Sinnbild dieser Wurzeln".


"Religiöse Überzeugung der Mehrheit ignoriert"


Kritik am Straßburger Kreuz-Urteil kommt auch vom Europa-Integrationsbeauftragten im Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz, Diakon Prof. Franz Eckert. "Man ist hier über die Gewissensentscheidungen und die religiösen Überzeugungen einer Mehrheit von Menschen drübergefahren", betonte der Jurist in einem "Kathpress"-Interview am Mittwoch.


Italien ist ein Land mit überwiegend katholischer Bevölkerung, erinnerte Eckert: "Da muss man schon mitbedenken, dass man eigentlich diese katholische Mehrheit durch eine solche Entscheidung viel mehr verstört, als einzelne andere durch das aufgehängte Kreuz". Die wohlverstandenen Interessen der Mehrheit der Kinder seien durch das Urteil in einer "nicht zumutbaren Weise hintangesetzt" worden, so Eckert: "Bei aller Berücksichtigung der Interessen Einzelner muss man auch auf die Interessen der Gemeinschaft Bedacht nehmen, die durch diese Entscheidung verletzt werden".


Konkret warnte Eckert vor einem Partikularismus, der mit einer demokratischen Struktur nicht mehr vereinbar sei: "Wenn einer nur mehr die eigenen Rechte sieht und die der anderen nicht mehr, dann ist ein demokratisch-freiheitliches System nicht zu halten".


Keine Bedeutung für Österreich


Für die österreichische Rechtssituation habe das Urteil keine "Rechtsbedeutung", betonte der Jurist, zumal das Urteil erster Instanz ist und die italienische Regierung Berufung eingelegt hat. Allerdings lebe mit der Entscheidung der alte Streit über die Bedeutung der konfessionelle Neutralität eines Staates wieder auf.


"Ich gehe davon aus, dass es sich um eine positive Neutralität handelt und nicht um eine negative", sagte Eckert. Das Recht, nicht mit religiösen Inhalten konfrontiert zu werden, könne also nicht stärker sein als das Recht zur freien Religionsausübung. Die Anbringung von Kreuzen in Schulen oder Gerichtshöfen bedeute "keineswegs", dass dadurch einer bestimmten Religion ein Vorrang eingeräumt werden, so Eckert: "Sonst müsste man Kirchtürme auch einreißen".


Höchstgerichte hätten sich in der Vergangenheit stets an das Wort "distinction is not discrimination" ("Unterscheidung bedeutet nicht automatisch Diskriminierung") gehalten - das sei entscheidend. Eckert: "Die Vorstellung, für alles gleiche Voraussetzungen zu schaffen, geht an der Wirklichkeit vorbei". Er sei gegen eine Art von Antidiskriminierung, die "wie eine Dampfwalze über die Wiese" fahre: "Dann ist es zwar eben, aber alle Blumen sind kaputt".


Positive Religionsfreiheit


Auch Brigitte Schinkele, Religionsrechtsexpertin an der Universität Wien, sieht ein Kreuz im Klassenzimmer als "nicht grundrechtserheblich" an. Im Gespräch mit der Tageszeitung "Die Presse" stellte sie fest, dass das Recht, nicht mit religiösen Inhalten konfrontiert zu werden, nur geringfügig betroffen sei. Die Überbewertung dieser negativen Religionsfreiheit drohe die positive Religionsfreiheit "ad absurdum zu führen", so Schinkele. Die Juristin spricht sich für eine Härtefälle-Klausel aus, wenn einzelne Schüler durch Kreuze besonders betroffen sind. Eine solche Regelung gilt derzeit etwa in Bayern.


Der Präsident der "Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände" (AKV), Josef Zemanek, betonte in einer Stellungnahme, dass die Religionsfreiheit vor allem eine positive Entscheidung für eine bestimmte Religion und deren auch öffentliche Ausübung im Rahmen der Gesetze schütze. Demgemäß hätten auch Schulkinder das Recht, ihre Religion auszuüben und religiöse Symbole zu verwenden. "Besonders dann, wenn sie zudem die Mehrheit bilden", so Zemanek.


"Christentum ist Teil Europas"


Das Bekenntnis zum Kreuz "als Zeichen des christlichen Selbstverständnisses" forderte der Mittelschüler-Kartellverband (MKV) ein. "Auch wenn Staat und Kirche zu trennen sind, so muss doch unbestritten sein, dass die christliche Religion ein elementarer Teil der Leitkultur Europas ist und damit auch einen wichtigen Teil der geistigen Einheit Europas ausmacht", betonte der MKV-Bundesvorsitzende Helmut Kukacka in einer Presseaussendung. Die Grundlagen der europäischen Kultur und ihre christliche Wertebasis müssten weiter in den staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen vermittelt werden, so Kukacka: "Diese Werteordnung ist Teil der österreichischen und europäischen Identität, die den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft erst möglich macht".


Unverständnis bei Politikern


Zahlreiche Reaktionen hat das Kruzifix-Urteil auch bei österreichischen Politikern unterschiedlicher Couleur ausgelöst. Inakzeptabel ist die Entscheidung etwa für Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer. Er werde immer dafür eintreten, dass die Kreuze in den Klassen und in den Kindergärtengruppen bleiben, sagte er im ORF-Radio Oberösterreich. Der ÖVP-Politiker erinnerte daran, dass sich mehr als 80 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher zu einer christlichen Konfession bekennen.


Der Wiener ÖVP-Klubobmann Matthias Tschirf bezeichnete das Urteil als "abstrus und nicht annehmbar". Die Entscheidung sei "kontraproduktiv", weil sie eine Diskussion um religiöse Symbole im öffentlichen Bereich anheize. "Integrationsbestrebungen werden dadurch jedenfalls nicht gerade unterstützt", so Tschirf.


SPÖ-Bildungssprecher Elmar Mayer verwies in einer Aussendung auf die klare Gesetzeslage in Österreich: "Da gibt es keinen rechtlichen Spielraum. Deshalb stellt sich in Österreich die Frage nicht".


Scharfe Proteste gegen das Urteil kamen von FPÖ und BZÖ. Der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler machte einen "Kreuzzug gegen das Kreuz" aus, BZÖ-Generalsekretär Stefan Petzner plädierte dafür, das Urteil zu "ignorieren". Auch der freiheitliche Europaparlamentarier Andreas Mölzer hat für das "mehr als problematische" Urteil kein Verständnis: "In Europa ist das Kreuz vor allem ein Symbol der geistig-kulturellen Identität unseres Kontinents", schrieb er in einer Aussendung.


Grüne: "Religion ist Privatsache"


Unterstützung für das Urteil kam hingegen von den Grünen. "Es braucht keine religiösen Symbole wie das Kreuz in der Schule", verlautbarte Bildungssprecher Harald Walser. Kinder aller Konfessionen und solche ohne Bekenntnis sollten sich in den Schulen wiederfinden. "Neben dem Recht auf Religion gibt es auch das gleichwertige Recht, keiner Religion anzugehören und nicht an Gott zu glauben", argumentierte die grüne Wiener Landtagsabgeordnete Susanne Jerusalem. Der Staat habe sich in diese Dinge nicht einzumischen, betonte sie unter Verwendung des aus den zwanziger Jahren stammenden Slogans "Religion ist Privatsache".


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